Wählerverzeichnis liegt bis 1. Dezember auf

Mona HopfingerMona Hopfinger
Wählerverzeichnis wird mit Lupe und Stift geprüft, Kalender mit Fristen und Traktor im Hintergrund
© Mit KI (Gemini) generiert

Für die Landwirtschaftskammerwahl in Oberösterreich am 24. Jänner 2027 können Wahlberechtigte ab 17. November am Gemeindeamt prüfen, ob sie im Verzeichnis eingetragen sind.

Von 17. November bis 1. Dezember 2026 liegt das Wählerverzeichnis für die Landwirtschaftskammerwahl in Oberösterreich zur öffentlichen Einsicht am Gemeindeamt auf. Während der Öffnungszeiten kann jeder überprüfen, ob er oder sie wahlberechtigt ist.

Wegen einer neuen Wahlsoftware könnten manche Wahlberechtigte nicht ins Verzeichnis übernommen worden sein oder fehlen gänzlich. Die Gemeinde bittet daher alle Betroffenen, das Verzeichnis zu kontrollieren – nur wer darin eingetragen ist, kann am Wahltag seine Stimme abgeben.

Berichtigungen bis 30. November möglich

Wer Fehler entdeckt, kann bis spätestens 30. November, 12 Uhr, einen Berichtigungsantrag einbringen. Über diese Anträge wird am 1. Dezember in einer Sitzung entschieden. Nach Abschluss des Verzeichnisses an diesem Tag steht fest, wer wahlberechtigt ist.

Informationen zur Wahlberechtigung sind auf der Website der Landwirtschaftskammer Oberösterreich abrufbar.

Quelle: https://www.puchenau.at/Landwirtschaftskammerwahl_Ooe

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