Waldbrände: Pauschalreisen bieten besseren Schutz

Pia ProdingerPia Prodinger
Reiseunterlagen mit Karte von Südeuropa, Koffer und Kalender mit Fragezeichen
© Mit KI (Gemini) generiert

Bei Waldbränden im Urlaubsgebiet haben Pauschalreisende deutlich mehr Rechte als Individualreisende. Während Pauschalreisende bei erheblicher Gefahr kostenfrei stornieren können, ist dies bei separat gebuchten Flügen und Unterkünften meist nicht möglich, so der ORF.

Nach den Waldbränden in Frankreich und Spanien halten die Reisebüros täglich Rücksprache mit den Veranstaltern vor Ort. Eine Masse an Stornierungen gibt es derzeit nicht, wie die Sprecherin der Salzburger Reisebüros in der Wirtschaftskammer, Petra Stranger, berichtet. Die Lage werde täglich neu bewertet. Ist eine Region stark betroffen, steht Kundinnen und Kunden ein kostenfreies Rücktrittsrecht oder Umbuchungsrecht zu.

Pauschalreisende haben mehr Rechte

Wer Flug und Unterkunft als Paket gebucht hat, verfügt über einen zentralen Ansprechpartner: den Reiseveranstalter. Dieser informiert über Ersatzunterkünfte oder kostenlose Stornierungen. Eva Klampferer, Konsumentenschützerin bei der Arbeiterkammer Salzburg, erklärt: Bei Pauschalreisen bestehe in der Regel ein kostenloses Stornorecht, wenn am Zielort eine erhebliche Gefahr für Leib und Leben vorliegt.

Wer hingegen nur einen Flug oder nur die Unterkunft separat gebucht hat, hat dieses Recht nicht. Die Konsumentenschützerin weist darauf hin, dass das kostenlose Stornorecht bei Pauschalreisen nur sehr kurzfristig greift – mehrere Wochen im Voraus sei es nicht anwendbar.

Örtliche Nähe entscheidend

Eine Reisewarnung des Außenministeriums muss laut ÖAMTC-Juristin Verena Pronebner nicht vorliegen. Entscheidend sei die örtliche Nähe: Besteht die Brandgefahr nicht unmittelbar am gebuchten Ort und gibt es dort keine Einschränkungen wie starke Rauchentwicklung oder Straßensperren, ist kein Rücktritt möglich.

Individualreisen: Eingeschränkte Möglichkeiten

Bei Individualreisen ist ein kostenfreier Rücktritt vom Flug meist nur möglich, wenn das Flughafengelände direkt betroffen ist. Ob eine Unterkunft storniert werden kann, hängt vom nationalen Recht oder von Kulanzlösungen ab. Ein Rücktritt ohne Stornokosten ist laut ÖAMTC aber grundsätzlich möglich, wenn die Unterkunft direkt betroffen ist oder Gefahr in unmittelbarer Nähe droht.

Quelle: https://salzburg.orf.at/stories/3364643/

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