Waldbrandgefahr: Feuerverbot im Bezirk Zell am See

Pia ProdingerPia Prodinger
Waldbrandgefahr-Schild im Herbstwald mit verbotenem Feuer und Rauchen
© Mit KI (Gemini) generiert

Wegen akuter Waldbrandgefahr hat die Bezirkshauptmannschaft Zell am See eine Verordnung erlassen. Offenes Feuer und Rauchen im Wald sowie in dessen Nähe sind ab sofort strikt untersagt.

Die Bezirkshauptmannschaft Zell am See hat aufgrund der derzeit herrschenden akuten Waldbrandgefahr eine Schutzverordnung für das Bundesland Salzburg erlassen. Die Maßnahme betrifft alle Waldgebiete und deren unmittelbare Umgebung.

Konkret ist jeglicher Umgang mit offenem Feuer sowie das Rauchen in Wäldern oder in deren Nähe strengstens verboten. Die Gemeinde Maishofen informiert auf ihrer Website über die geltende Verordnung.

Die Regelung zielt darauf ab, Waldbrände zu verhindern und die Sicherheit in den betroffenen Gebieten zu gewährleisten.

Quelle: https://www.maishofen.at/Verordnung_der_BH_Zell_am_See_-_Waldbrandschutz

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