Waldbrandverordnung im Bezirk Amstetten erlassen

Mathias FischerMathias Fischer
Waldbrandverordnung Amstetten: Feuer- und Rauchverbot im Wald, Zigarettenstummel und Scherbe
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Die Bezirkshauptmannschaft Amstetten hat wegen der aktuellen Wetterlage eine Waldbrandverordnung in Kraft gesetzt. Sie ist ab sofort im gesamten Verwaltungsbezirk gültig.

Die Bezirkshauptmannschaft Amstetten hat aufgrund der derzeitigen Witterungsbedingungen eine Waldbrandverordnung in Kraft gesetzt. Diese tritt sofort in Kraft und bleibt bis auf Widerruf im gesamten Verwaltungsbezirk Amstetten gültig.

In Wäldern und waldnahen Gebieten sind brandgefährliche Tätigkeiten ab sofort streng untersagt. Dazu zählen das Entzünden oder Unterhalten von Feuer, das Rauchen sowie das Wegwerfen von Zigaretten, Zündhölzern oder Glas, das durch Brennglaswirkung Brände auslösen kann. Auch die Verwendung pyrotechnischer Gegenstände ist verboten.

Als waldnahe Bereiche gelten auch jene Gebiete, in denen sich ein Feuer aufgrund von Wind oder der Bodenbeschaffenheit leicht auf den Wald ausbreiten könnte.

Quelle: https://neustadtl.gv.at/neuigkeiten/news-1/waldbrandverordnung-bezirk-amstetten-2

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