Waldbrandverordnung in Reichenau an der Rax erlassen

Mathias FischerMathias Fischer
Flusswanderweg Höllental Kinder-Entdeckungstag in Nasswald mit Kindern und Naturfreunden
© Marktgemeinde Reichenau an der Rax

Die Bezirkshauptmannschaft Neunkirchen hat Mitte Februar eine Waldbrandverordnung für das Jahr 2026 in Kraft gesetzt. Der Zivilschutzbeauftragte der Marktgemeinde Reichenau an der Rax warnt vor erhöhter Waldbrandgefahr.

Die Bezirkshauptmannschaft Neunkirchen hat am 17. Februar 2026 eine Waldbrandverordnung erlassen. Rechtsgrundlage ist Paragraf 41 in Verbindung mit Paragraf 170 Absatz 1 des Forstgesetzes 1975.

Der Zivilschutzbeauftragte der Marktgemeinde Reichenau an der Rax weist auf eine erhöhte Waldbrandgefahr hin. Die Bevölkerung wird aufgerufen, die Bestimmungen der Verordnung zu beachten.

Die Verordnung ist als PDF-Dokument verfügbar. Zusätzlich hat die Gemeinde ein Informationsvideo zur Verfügung gestellt.

Quelle: https://reichenau.at/buergerservice/aktuelles?posts=6a8ea1913917e723e6780dfe

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