Waltraud P. soll Haftstrafe in Männergefängnis antreten

Mona HopfingerMona Hopfinger
Beschlagnahmtes Elektronikarmband vor Gefängnisgittern, Waage und Dokument mit Frage zu Geschlechtsidentität
© Mit KI (Gemini) generiert

Die ehemalige Rotlicht-Unternehmerin Waltraud P. (61) wurde im Dezember rechtskräftig wegen NS-Wiederbetätigung verurteilt. Nun hat die Justiz entschieden, dass die 32-monatige Haftstrafe in der Justizanstalt Josefstadt zu verbüßen ist.

Die frühere Stundenhotel-Betreiberin Waltraud P. (61), die als Walter geboren wurde, muss eine Haftstrafe von insgesamt 32 Monaten absitzen. Das Wiener Landesgericht hat die Verurteilte aufgefordert, binnen eines Monats ab Zustellung eine Zelle in der Justizanstalt Josefstadt zu beziehen. Die Einrichtung ist ein Männergefängnis.

Im Dezember war die ehemalige Rotlicht-Größe rechtskräftig wegen nationalsozialistischer Wiederbetätigung zu 20 Monaten unbedingter Haft verurteilt worden. Zusätzlich wurden zwölf Monate aus einer früheren Verurteilung nach dem Verbotsgesetz widerrufen.

Anwalt fürchtet um körperliche Unversehrtheit

Nikolaus Rast, der Rechtsvertreter von Waltraud P., äußerte am Mittwochmittag erhebliche Bedenken. „Dass eine Frau dort gut aufgehoben ist, wage ich zu bezweifeln“, sagte er. Er habe „Angst um die körperliche Unversehrtheit meiner Mandantin“, erklärte Rast gegenüber der APA.

Der Anwalt hat deshalb einen Fußfessel-Antrag eingebracht. Angesichts überfüllter Gefängnisse hält Rast es für angebracht, dass seiner Mandantin statt einem Mehrpersonenhaftraum in der JA Josefstadt der elektronisch überwachte Hausarrest bewilligt wird. Über den Antrag sei noch nicht entschieden worden, so Rast.

Zweifel an Transidentität

Der Anwalt sagt, Walter P. habe alle gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt, um den Personenstand auf weiblich zu ändern. Der Fall passt aber wohl nicht zu den Gründen, aus denen Transpersonen normalerweise zu den Behörden gehen, um ihr Geschlecht anpassen zu lassen.
Walter P. wurde 2023 wegen Betrugs verurteilt und hätte eine Strafe antreten sollen. Danach änderte die Person den Personenstand und legte ein Gutachten über die angebliche Transidentität vor. In Österreich muss man jedoch nachweisen, dass man dauerhaft in einem anderen Geschlecht lebt, bevor man den Personenstand ändern lassen kann.

An der Transidentität von Waltraud P. bestehen offenbar erhebliche Zweifel. Am 3. November ist am Wiener Landesverwaltungsgericht eine mündliche Verhandlung angesetzt, in der geklärt werden soll, ob es sich bei Rasts Mandantschaft tatsächlich um eine Transperson handelt. „Dann wird sich klären, ob Waltraud Waltraud oder Walter ist“, so der Wiener Strafverteidiger.

Verurteilung wegen NS-Wiederbetätigung

Waltraud P. wurde verurteilt, weil zwischen 2015 und 2023 als Walter in WhatsApp-Chatgruppen Bilder von Adolf Hitler und dazugehörige Texte beziehungsweise Kommentare verbreitet wurden, mit denen Hitler und der Nationalsozialismus glorifiziert wurden. Darüber hinaus gingen antisemitische Nachrichten ein, die den Massenmord an den Juden und weitere Verbrechen des NS-Regimes verhöhnten und guthießen.

Dem Dokumentationsarchiv des österreichischen Widerstandes (DÖW) ist Walter beziehungsweise Waltraud P. aufgrund von Kontakten zu führenden Mitgliedern der österreichischen Neonazi-Szene seit Längerem bekannt.

Quelle: APA

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