Wasser aus Bächen pumpen ist ohne Genehmigung verboten

Mona HopfingerMona Hopfinger
© Mit KI (Gemini) generiert

Bei Hitze greifen viele Gartenbesitzer zur Pumpe, um Wasser aus Bächen zu entnehmen. Doch was mit Gießkanne erlaubt ist, wird mit technischen Hilfsmitteln zur Straftat. Das Wasserrechtsgesetz regelt die Nutzung öffentlicher Gewässer streng.

Die sommerlichen Temperaturen lassen Rasenflächen vertrocknen und verleiten Grundstücksbesitzer dazu, Schläuche in Bäche zu legen und mit Pumpen Wasser zu entnehmen. Was praktisch erscheint, verstößt jedoch gegen geltendes Recht.

Das Wasserrechtsgesetz (WRG 1959) erlaubt die Nutzung öffentlicher Gewässer über den sogenannten Gemeingebrauch. Dieser umfasst ausschließlich traditionelle Methoden: Wer mit Gießkanne oder Eimer zum Bach geht, um Pflanzen zu bewässern, handelt legal. Die Entnahme mit Handgefäßen ist bewilligungsfrei und unentgeltlich möglich.

Pumpen und Güllefässer sind tabu

Sobald elektrische oder benzinbetriebene Pumpen oder Güllefässer zum Einsatz kommen, endet das Recht auf Gemeingebrauch. Für jede mechanische Wasserentnahme ist eine Genehmigung der Bezirkshauptmannschaft zwingend notwendig.

Die Behörden prüfen bei Anträgen, ob der Bach ausreichend Wasser führt und ob die Entnahme das Ökosystem gefährdet. Besonders der Fischbestand und Kleinlebewesen stehen dabei im Fokus der Bewertung.

Weitere Einschränkungen des Gemeingebrauchs

Neben der Entnahme mit Handgefäßen erlaubt das Gesetz auch das Baden, Schwimmen und Tränken von Tieren direkt am Gewässer. Das Waschen von Gegenständen per Hand ist gestattet, sofern keine chemischen Reinigungsmittel verwendet werden.

Verboten sind bauliche Veränderungen wie das Aufstauen von Bächen, das Errichten fester Entnahmebauwerke oder Eingriffe ins Ufer. Auch die gewerbliche Nutzung über den privaten Eigenbedarf hinaus ist nicht vom Gemeingebrauch gedeckt.

Der Gemeingebrauch gewährt zudem kein Wegerecht über private Grundstücke. Der Zugang zum Bach muss über öffentliche Uferbereiche oder Wege erfolgen.

Bei anhaltender Trockenheit und niedrigen Wasserständen können die Bezirkshauptmannschaften den Gemeingebrauch temporär einschränken oder die Entnahme komplett untersagen, um das Ökosystem zu schützen.

Quelle: https://www.grossraming.at/Bachwasserentnahme_mit_Pumpen_oder_Guellefass_verboten

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