Wasserabgabe: Neuer Ablesezeitraum ab Oktober

Mathias FischerMathias Fischer
© Mit KI (Gemini) generiert

Die Gemeinde hat den Abrechnungszeitraum für Wasserversorgungsabgaben geändert. Ab 1. Oktober gilt ein neuer Ablesezeitraum, die Jahresabrechnung erfolgt künftig im vierten Quartal. Wasserzähler werden bereits im September abgelesen.

Der Gemeinderat hat am 23. Juni 2026 eine Verordnung beschlossen, mit der die Wasserversorgungsabgaben und -gebühren ab 1. Oktober 2026 angepasst werden. Gleichzeitig wurde der Ablesezeitraum auf 1. Oktober bis 30. September verlegt.

Durch die Umstellung findet die Jahresabrechnung nun im vierten Quartal statt. Die Ablesung der Wasserzähler erfolgt daher bereits im September. Haushalte erhalten dafür Ablesekarten per Post zugestellt.

Drei Möglichkeiten zur Zählerstandsmeldung

Der Zählerstand muss bis spätestens 6. Oktober 2026 gemeldet werden. Dafür stehen drei Optionen zur Verfügung:

  • QR-Code scannen: Der auf der Ablesekarte aufgedruckte QR-Code führt direkt zum persönlichen Konto bei zaehlerstand.at, wo der Zählerstand eingegeben werden kann.
  • Online-Eingabe: Auf www.zaehlerstand.at können sich Kundinnen und Kunden mit Kundennummer und Zugangscode von der Ablesekarte anmelden und die Daten direkt eingeben. Diese werden automatisch verarbeitet.
  • Ablesekarte zurücksenden: Der Zählerstand kann auf der zugesandten Karte eingetragen und gebührenfrei in einen gelben Postkasten eingeworfen oder beim Postpartner abgegeben werden.

Schätzung bei fehlender Meldung

Die Gemeinde weist darauf hin, dass ein Eingabewert für die Gemeinde-Software GeOrg zwingend erforderlich ist. Wird der Zählerstand nicht abgelesen oder die Zählerkarte nicht abgegeben, wird der Wert geschätzt und für die Berechnung herangezogen. Bürgerinnen und Bürger werden gebeten, die Daten unverzüglich nach Erhalt der Ablesekarte im September bekanntzugeben.

Die Gemeinde empfiehlt zudem, den Zählerstand innerhalb eines Jahres mehrmals zu überprüfen, um einen möglichen Mehrverbrauch durch defekte Wasserleitungen zu vermeiden. Da die Ablesekarte relativ klein ist, sollte die Post in dieser Zeit genauer durchgesehen werden, damit die Karte nicht versehentlich entsorgt wird.

Bei Rückfragen steht Beate Hirtzberger unter der Telefonnummer +43 2716 6326 18 oder per E-Mail unter beate.hirtzberger@gfoehl.gv.at zur Verfügung.

Quelle: https://www.gfoehl.gv.at/Wasserabgabenordnung_neu_Aenderung_Abrechnungszeitraum

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