Wasserentnahme aus Bächen im Bezirk Baden verboten

Mathias FischerMathias Fischer
Baden, historischer Tiefstand, Wasserentnahme verboten, 14.530 Euro Bußgeld, Gießkanne
© Mit KI (Gemini) generiert

Wegen historisch niedriger Wasserstände in Flüssen und Bächen verbietet die Bezirkshauptmannschaft Baden das Abpumpen von Wasser. Bei Verstößen drohen Strafen bis zu 14.530 Euro.

Die Bezirkshauptmannschaft Baden warnt vor unbefugter Wasserentnahme aus Fließgewässern. Grund ist die anhaltende Trockenheit, die zu historisch niedrigen Wasserständen in den Flüssen und Bächen des Bezirks geführt hat. Die Situation für Fische, Wasserpflanzen und das gesamte Ökosystem sei äußerst kritisch.

Das Entnehmen von Wasser aus Fließgewässern – etwa mit Pumpen zur Garten- oder Feldbewässerung – ist nur mit einer gültigen wasserrechtlichen Bewilligung erlaubt. Die Behörde betont, dass jeder entnommene Liter den Bächen und Flüssen massiv fehle. Unzulässige Entnahmen würden konsequent verfolgt, Strafen von bis zu 14.530 Euro seien möglich.

Weiterhin gestattet bleibt der allgemeine Gemeingebrauch: Das Schöpfen von Hand mit einem Eimer oder einer Gießkanne, das Baden oder das Tränken von Tieren ist erlaubt.

Die Gemeinde Alland appelliert an die Bevölkerung, nicht genehmigte Wasserentnahmen umgehend einzustellen und sparsam mit der Ressource Wasser umzugehen. Man solle gemeinsam Verantwortung für die Natur und die Heimatgemeinde übernehmen.

Quelle: https://www.alland.at/unsere-gemeinde/aktuelles?posts=6a82e87aaf385dc7e3b33b0c

Worüber spricht Alland?

Kostenloses News Briefing aus deiner Region – 1x pro Woche für Gemeinden.

Mit der Anmeldung nimmst du die Datenschutzerklärung zur Kenntnis.

austria.com auf Google bevorzugen.