Wasserentnahme aus Flüssen im Bezirk Lilienfeld verboten
Wegen extrem niedriger Pegelstände in Traisen, Gölsen und deren Zubringern untersagt die Bezirkshauptmannschaft Lilienfeld das Entnehmen von Wasser aus Fließgewässern. Bei Verstößen drohen Geldstrafen bis zu 14.530 Euro.
Die Bezirkshauptmannschaft Lilienfeld warnt vor einer kritischen Situation bei den Fließgewässern im Bezirk. Die Wasserstände in Traisen, Gölsen und deren Zuflüssen liegen derzeit auf sehr niedrigem Niveau. Die Behörde sieht darin eine ernsthafte Gefahr für die Ökologie der Gewässer.
Das Abpumpen von Wasser aus den betroffenen Flüssen und Bächen – etwa zur Bewässerung – ist nur mit einer gültigen wasserrechtlichen Bewilligung nach Paragraph 9 Wasserrechtsgesetzes 1959 erlaubt. Wer ohne entsprechende Genehmigung Wasser entnimmt, begeht eine Verwaltungsübertretung.
Die Behörde droht bei illegalen Wasserentnahmen aus der Gölsen und ihren Zubringern mit empfindlichen Sanktionen. Die Geldstrafen können bis zu 14.530 Euro betragen.
Appell an die Bevölkerung
Die Bezirkshauptmannschaft appelliert eindringlich an die Bevölkerung, sämtliche Wasserentnahmen aus den Fließgewässern einzustellen. Beeinträchtigungen der Bäche und Flüsse sollen so weit wie möglich vermieden werden.
Der sogenannte Gemeingebrauch bleibt von den Einschränkungen unberührt. Baden, Waschen, Tränken von Tieren, Schwemmen und das Schöpfen von Wasser mit der Hand sind weiterhin gestattet.
Quelle: https://www.hainfeld.gv.at/Information_der_BH_Lilienfeld_Wasserknappheit_bei_Fliessgewaessern_1
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