Wasserzähler-Ablesung in Pöttsching startet Ende August

Mathias FischerMathias Fischer
© Mit KI (Gemini) generiert

Der Wasserleitungsverband führt von 31. August bis 18. September 2026 die jährliche Ablesung der Wasserzähler in Pöttsching durch. Die Daten dienen als Grundlage für den Wasserabgabenbescheid.

Der Wasserleitungsverband (WLV) beginnt Ende August mit der jährlichen Ablesung der Wasserzähler in allen angeschlossenen Haushalten. Zwischen 31. August und 18. September 2026 werden Mitarbeiter des Verbands die aktuellen Zählerstände erfassen. Die erhobenen Daten bilden die Basis für die Erstellung der jährlichen Wasserabgabenbescheide.

Für die Durchführung der Ablesungen sind Bernd Widhalm (Telefon: 0664/5402733) und Patrick Paulesich (Telefon: 0664/78016995) zuständig. Der Verband bittet die Wasserabnehmer, die Mitarbeiter bei ihrer Arbeit zu unterstützen.

Pflichten für Besitzer von Wasserzählerschächten

Anlagenbesitzer mit Wasserzählerschächten müssen laut § 7 Abs. 3 der Wasserleitungsordnung sicherstellen, dass der Wasserzähler jederzeit ungehindert ausgetauscht werden kann. Dazu gehört auch, dass der Schacht frei von Überflutungen durch Oberflächen- oder Grundwasser gehalten wird.

Überflutete Schächte müssen vor der Ablesung ausgepumpt werden. Falls diese Arbeit von den Mitarbeitern des WLV übernommen werden muss, wird eine Pauschale von 90 Euro zuzüglich 20 Prozent Umsatzsteuer verrechnet.

Für Rückfragen steht der Wasserleitungsverband unter der Telefonnummer 02682/609-300 oder per E-Mail an post@wasserleitungsverband.at zur Verfügung.

Quelle: https://www.poettsching.at/WLV_Ablesung_der_Wasserzaehler_1

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