Webcam filmte Privathaus: Gericht verbietet Übertragung

Ein Tourismusverband im Mühlviertel musste seine Werbekamera neu ausrichten. Das Oberlandesgericht Linz entschied, dass die Dauerübertragung eines Privathauses – selbst verpixelt – unzulässig ist, so der ORF.
Das Oberlandesgericht Linz hat einem Tourismusverband untersagt, ein Privathaus im Schwenkbereich einer Webcam zu zeigen. Die Kamera übertrug das Haus der Klägerin im Mühlviertel rund um die Uhr – zwar verpixelt, doch das Gericht sah darin eine unzumutbare Beeinträchtigung der Hausbesitzerin.
Webcams sind im Tourismus weit verbreitet: Von Wetterpanoramen bis zu Fremdenverkehrsplattformen werden Berge, Skigebiete, Badeseen und Ausflugsziele live ins Internet übertragen. Geraten dabei jedoch Liegenschaften ins Bild, die nichts mit dem Tourismus zu tun haben, ist das laut dem Linzer Urteil nicht erlaubt.
Salzburg: Hunderte Webcams, bisher keine Klagen
In Salzburg sind nach Schätzungen von Touristikern derzeit 250 bis 300 Webcams im Einsatz. Die Salzburgerland-Tourismusgesellschaft SLT berichtet auf Anfrage, dass es zwar immer wieder Beschwerden oder Anzeigen gebe, bisher aber stets eine einvernehmliche Lösung gefunden worden sei.
In solchen Fällen seien die Kameras umgestellt oder ein anderer Winkel beziehungsweise Standort gewählt worden. Zu Gerichtsverfahren sei es bisher nicht gekommen. Das Urteil aus Linz sei der erste bekannte Fall dieser Art, so die SLT.
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