Weinbauverband bestellt neuen Geschäftsführer

Mathias FischerMathias Fischer
Weinreben in ausgedörrtem, rissigem Boden unter strahlender Sonne, bedrohte Ernte.
© Mit KI (Gemini) generiert

Der Österreichische Weinbauverband hat Stefan Kast zum neuen Geschäftsführer ernannt. Bei der Vorstandssitzung in Donnerskirchen wurden zudem die Herausforderungen durch Trockenheit, das neue Weingesetz und die Goldgelbe Vergilbung diskutiert.

Bei der Vorstandssitzung im Martinsschlössl in Donnerskirchen hat der Österreichische Weinbauverband gestern Nachmittag personelle und strategische Entscheidungen getroffen. Im Zentrum standen die Nachfolge in der Geschäftsführung, die erwartete Weinernte, Änderungen im Weingesetz sowie die Ausbreitung von Rebkrankheiten.

Stefan Kast wurde vom Vorstand zum Geschäftsführer bestellt. Die Übergabe erfolgt schrittweise: Josef Glatt bleibt bis Ende Oktober als Direktor und Geschäftsführer im Amt und führt die Geschäfte gemeinsam mit Kast. Ab 1. November übernimmt Kast die alleinige Geschäftsführung sowie die Funktion des Weinbaudirektors. Verbandspräsident Johannes Schmuckenschlager betonte, die frühzeitige Übergabe sichere Kontinuität und schaffe Grundlagen für die Weiterentwicklung.

Historische Trockenheit belastet Ernte

Die extreme Trockenheit heuer hat den Weinbau massiv beeinträchtigt. Es wird eine sehr kleine Weinernte erwartet, wobei verlässliche Mengenschätzungen derzeit noch nicht möglich sind. Punktuell gab es in den Weinbaugebieten geringe Niederschläge, insgesamt herrscht jedoch ein historisches Niederschlagsdefizit. Die Beeren sind überwiegend sehr klein, bei Junganlagen zeigen sich Notreife und teilweise welke Beeren.

Das Bundesamt für Wein- und Obstbau Klosterneuburg weist darauf hin, dass ausreichende Regenmengen auch jetzt noch sehr positive Auswirkungen hätten. Zucker- und Säurewerte würden sich stabilisieren, die Beeren saftiger werden. Auch die Reben würden eine Linderung der Stresssymptome erfahren und die Holzreife der Rebstöcke für das Folgejahr könnte sich besser entwickeln.

Weingesetz soll Herkunft und Wettbewerb stärken

Breiten Raum in der Sitzung nahm die Diskussion über das neue österreichische Weingesetz ein. Der Verband bekennt sich zu einer Modernisierung und Anpassung an unionsrechtliche Vorgaben. Entscheidend sei jedoch, dass das neue Gesetz Herkunft und Qualität österreichischer Weine absichert, die Wettbewerbsfähigkeit der Betriebe stärkt und zusätzliche Bürokratie vermeidet.

Besondere Bedeutung misst der Verband der Weiterentwicklung des österreichischen Herkunftssystems und der künftigen Rolle der Erzeugervereinigungen bei. Diese sollen als demokratisch legitimierte Träger der Herkunfts- und Qualitätsdefinition eine starke Position erhalten. Gleichzeitig müssen bestehende Strukturen in Form der Weinbauvereine sinnvoll eingebunden, praxistaugliche Übergangsfristen geschaffen und die Finanzierung der neuen Aufgaben sichergestellt werden.

„Österreich hat sich international mit Qualität, klarer Herkunft und regionalen Profilen einen hervorragenden Ruf erarbeitet. Ein neues Weingesetz muss auf diesen Stärken aufbauen“, so Schmuckenschlager. Man brauche keine zusätzlichen bürokratischen Hürden, sondern einen modernen und praxistauglichen Rechtsrahmen.

Quarantänekrankheit erfordert koordiniertes Vorgehen

Große Sorge bereitet dem Vorstand die weitere Entwicklung der Goldgelben Vergilbung der Rebe (Flavescence dorée) und der sie übertragenden Amerikanischen Rebzikade. Die Goldgelbe Vergilbung ist eine meldepflichtige Quarantänekrankheit und stellt für den österreichischen Weinbau eine ernstzunehmende pflanzengesundheitliche Bedrohung dar.

Der Verband fordert ein österreichweit abgestimmtes Vorgehen von Bund, Ländern, Behörden, Wissenschaft, Beratung und Weinwirtschaft. Ziele müssen ein einheitliches Lagebild sowie eine koordinierte Vorgangsweise bei Monitoring, Probenahme, Vektorbekämpfung, Rodungen, Pflanzmaterial und Finanzierung sein.

Der Verband spricht sich für die Einrichtung eines nationalen Krisenstabes zur Bekämpfung der Goldgelben Vergilbung und der Amerikanischen Rebzikade aus. Die behördliche Gesamtverantwortung soll beim Bund liegen, während BAES und AGES die fachliche Steuerung übernehmen. Der Österreichische Weinbauverband soll als zentrale Schnittstelle zur Praxis insbesondere die Branchenkoordination und Kommunikation mit den Weinbaubetrieben übernehmen.

„Bei einer Quarantänekrankheit helfen uns Landes- oder Bezirksgrenzen nicht weiter“, unterstreicht Schmuckenschlager. Prävention und konsequentes Handeln seien wesentlich günstiger als eine unkontrollierte weitere Ausbreitung.

3,8 Milliarden Euro Wertschöpfung

Neben den aktuellen Herausforderungen verwies der Vorstand auch auf die enorme volkswirtschaftliche Bedeutung des österreichischen Weinbaus. Die von Economica im Auftrag der Österreich Wein Marketing erstellte Wertschöpfungsstudie zeigt, dass die österreichische Weinwirtschaft jährlich rund 3,8 Milliarden Euro Bruttowertschöpfung, mehr als 68.000 Arbeitsplätze sowie rund 1,2 Milliarden Euro an Steuern und Abgaben sichert.

Die wirtschaftliche Bedeutung reicht dabei weit über die Weinbaubetriebe hinaus. Gastronomie, Tourismus, Handel, Verarbeitung und zahlreiche regionale Dienstleister profitieren unmittelbar von einer starken heimischen Weinwirtschaft. Gerade in den Weinbauregionen ist der Wein damit ein wesentlicher Faktor für Arbeitsplätze, regionale Entwicklung und Lebensqualität.

Krisendestillation als mögliche Maßnahme

Angesichts des rückläufigen Konsums, steigender Produktionskosten, einer schwächeren Exportdynamik und teilweise hoher Lagerbestände befasste sich der Vorstand gestern auch mit möglichen Instrumenten zur Stabilisierung des Weinmarktes. Anlass ist unter anderem die von Deutschland angestrebte außerordentliche Krisendestillation für das kommende Weinwirtschaftsjahr.

Der Österreichische Weinbauverband fordert, dass gemeinsam mit dem zuständigen Bundesministerium die österreichische Marktlage anhand belastbarer Daten zu Lagerbeständen, Preis-, Absatz- und Exportentwicklung sowie zur wirtschaftlichen Situation der Betriebe analysiert wird. Darauf aufbauend sollen die Voraussetzungen und Auswirkungen einer möglichen österreichischen Antragstellung geprüft werden.

„Eine Krisendestillation darf kein Selbstzweck sein“, so Schmuckenschlager. Wenn einzelne Regionen oder Marktsegmente aber nachweislich unter außergewöhnlichen Marktverwerfungen leiden, müssen alle verfügbaren europäischen Instrumente geprüft werden.

Der Vorstand sieht den österreichischen Weinbau vor einer Phase großer Veränderungen. Rückläufiger Weinkonsum, steigende Produktionskosten, zunehmender internationaler Wettbewerb, neue rechtliche Rahmenbedingungen und pflanzengesundheitliche Herausforderungen verlangen nach einer starken und geeinten Interessenvertretung.

Quelle: OTS

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