Weinlese: Trester darf nicht in Kanalisation

Pia ProdingerPia Prodinger
Weinberge vor der Kulisse von Kirchberg am Wagram in Niederösterreich
© rechnitz.at

Während der Weinlese warnen Behörden vor der illegalen Entsorgung von Weinrückständen über die Kanalisation. Das Einleiten von Trester und anderen Weinbaustoffen ist gesetzlich verboten und kann zu erheblichen Schäden führen.

Zur laufenden Weinlese weisen die Behörden darauf hin, dass Trester, Hefe- und Trubstoffe, Trebern sowie Kieselgur nicht in die Kanalisation eingeleitet werden dürfen. Die Entsorgung dieser Stoffe über das öffentliche Kanalnetz ist unzulässig.

Kanalgitter mit Schmutz über einem Abwasserkanal mit trübem Wasser

Laut Paragraf 8 Absatz 1 des Burgenländischen Kanalanschlussgesetzes ist es verboten, feste oder sich leicht verfilzende Gegenstände sowie zähflüssige Abfallstoffe in die Kanalisationsanlage einzubringen, wenn diese Verstopfungen der Rohre verursachen könnten. Auch Abwässer und Abfallstoffe, die den Betrieb der öffentlichen Kanalisationsanlage oder der Kläranlage schädigen, beeinträchtigen oder gefährden können, sind von der Einleitung ausgeschlossen.

Hohe Belastung für Kläranlagen

Trester weist einen hohen Anteil an organischen Bestandteilen auf und stellt bei unsachgemäßer Entsorgung eine erhebliche zusätzliche Belastung für das Kanalnetz und die Kläranlage dar. Die Folgen können Ablagerungen und Verstopfungen im Kanalnetz, Störungen des Kläranlagenbetriebes sowie ein erhöhter Reinigungs- und Wartungsaufwand sein.

Die Behörden fordern alle Weinbauern auf, Trester sowie Hefe- und Trubstoffe ordnungsgemäß zu sammeln und einer geeigneten Verwertung beziehungsweise Entsorgung zuzuführen. Besonders während der Weinlese sei die Einhaltung dieser Vorgaben wichtig, um einen störungsfreien Betrieb der öffentlichen Kanalisationsanlage und der Kläranlage sicherzustellen.

Quelle: https://www.rechnitz.at/de/buergerservice/aktuelles/detail/wichtiger-aufruf-an-unsere-weinbauern

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