Welser Festival abgesagt: AK fordert Ticketrückerstattung

Mona HopfingerMona Hopfinger
Hände halten schwarze Karten mit japanischen Schriftzeichen und Sushi-Motiv.
© cottonbro studio / Pexels (Symbolbild)

Ein Festival auf der Welser Trabrennbahn wurde kurz vor dem geplanten Start am 7. und 8. August abgesagt. Die Arbeiterkammer Oberösterreich weist darauf hin, dass Ticketkäufer Anspruch auf Rückerstattung haben, so der ORF.

Die Veranstaltung sollte am kommenden Wochenende auf der Trabrennbahn in Wels über die Bühne gehen. Wenige Tage davor erfolgte jedoch die Absage. Weder auf der Webseite des Veranstalters noch beim Ticketverkauf fanden sich zunächst Angaben zur Absage oder zum Umgang mit bereits gekauften Tickets.

Schriftliche Aufforderung mit Frist empfohlen

Die Arbeiterkammer stellt klar, dass Käufer aufgrund der Absage ein Recht auf Rückerstattung des Ticketpreises haben. Betroffene sollten den Veranstalter umgehend schriftlich zur Rückzahlung auffordern und dabei eine Frist von 14 Tagen setzen.

Eine Verschiebung auf das kommende Jahr müssen Konsumenten laut Arbeiterkammer nicht hinnehmen.

Rechtliche Hilfe durch AK möglich

Bleibt die Rückzahlung aus, können sich Betroffene an die Arbeiterkammer Oberösterreich wenden. Diese bietet rechtliche Unterstützung bei der Durchsetzung der Ansprüche an. Sollte der Veranstalter nicht über ausreichende finanzielle Mittel verfügen, besteht allerdings das Risiko, dass Ticketkäufer auf ihren Kosten sitzen bleiben.

Quelle: https://ooe.orf.at/stories/3365481/

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