Wiederkehr prüft Verbot von Smartbrillen an Schulen

Mona HopfingerMona Hopfinger
Datenschutz Smart Glasses in Schule mit Verbotssymbol, Augen und Schlössern
© Mit KI (Gemini) generiert

Bildungsminister Christoph Wiederkehr (Neos) lässt ein Verbot von Datenbrillen an Schulen prüfen. Hintergrund ist ein Fall in Wien, bei dem ein Schüler trotz Verwarnungen eine Smartbrille trug und der Schule verwiesen wurde.

Das Bildungsministerium prüft derzeit ein Verbot von Smartbrillen an Schulen. Anlass ist ein Fall aus Wien, bei dem ein Schüler trotz mehrfacher Verwarnungen auf dem Tragen einer Datenbrille bestand. Die Schule verwies ihn daraufhin, doch das Bundesverwaltungsgericht (BVwG) hob den Rauswurf wieder auf. Das Gericht begründete dies damit, dass kein konkretes Fehlverhalten festgestellt werden konnte. Künftig sollen Lehrkräfte die Möglichkeit erhalten, rechtswidrige Aufzeichnungen und Schummelversuche wirksam zu verhindern.

Schüler trug Datenbrille trotz Verbot

Laut „Standard“ besuchte ein Schüler seit Dezember vergangenen Jahres den Unterricht mit einer Smartbrille von Meta, die mit Spracherkennung, Mikrofon und Kamera ausgestattet ist. Der Bub leidet an einer Aufmerksamkeitsstörung und legte eine ärztliche Bestätigung vor, wonach das Tragen der Brille notwendig sei. Lehrkräfte sowie Mitschülerinnen und Mitschüler fühlten sich dadurch jedoch überwacht und in ihrer Freiheit eingeschränkt.

Die Schule reagierte und führte über die Hausordnung kurzfristig ein Verbot von Smartbrillen ein. Der Schüler ignorierte das Verbot. Daraufhin wurde er dem „Standard“ zufolge mehrfach für teils mehrere Wochen suspendiert und schließlich der Schule verwiesen. Die Eltern klagten gegen die Entscheidung und erhielten vor dem BVwG Recht.

Gericht sah kein konkretes Fehlverhalten

Das Gericht begründete seine Entscheidung damit, dass die Schule beziehungsweise die Bildungsdirektion keine Beweise für tatsächliche Aufnahmen vorlegen konnte. Bei der Brille müssten eigentlich LED-Lichter anzeigen, wenn die Aufnahmefunktion aktiv ist. Diese Lichter seien allerdings leicht zu übersehen und könnten auch entfernt werden.

Das BVwG nahm die Besorgnis der Mitschüler zwar zur Kenntnis. Es habe jedoch kein konkretes Fehlverhalten festgestellt werden können, das über ein „bloßes Unbehagen auslösendes Verhalten“ hinausgehe.

Revision

Das Bildungsministerium will die Entscheidung nicht akzeptieren. In einer Stellungnahme gegenüber der APA betonte das Ressort, das BVwG sei nicht darauf eingegangen, dass im Schulalltag ohne Mitwirken der Schüler nicht festgestellt werden könne, ob eine rechtswidrige Aufnahme gemacht wird. Dadurch könnten Mitschüler und Lehrkräfte in ihren Rechten beeinträchtigt werden. „Ein effektiver Rechtsschutz dieser ist daher nicht möglich“, heißt es.

Die Bildungsdirektion hat deswegen eine außerordentliche Revision eingelegt. Wenn sie angenommen wird, kommt der Fall zum Verwaltungsgerichtshof.

Datenschutzbeauftragte melden Probleme

Das Ministerium prüft derzeit grundsätzlich, wie ein Verwendungsverbot für Smartbrillen und ähnliche Gegenstände in der Schule technisch-organisatorisch und rechtlich sichergestellt werden kann. Es handle sich offenbar nicht um einen Einzelfall: Mehrere Datenschutzbeauftragte im Bildungsbereich hätten bereits auf die datenschutzrechtlich bedenkliche Verwendung von Smartbrillen durch Schüler hingewiesen.

Aus den Schulen werde zudem von Schummelversuchen mit Smartglasses und ähnlichen Technologien wie versteckt getragenen In-Ear-Kopfhörern berichtet, was laut IKT-Schulverordnung verboten ist. Als Reaktion auf neue Technologien sollen Lehrerinnen und Lehrer künftig „ein effektiver Handlungsrahmen“ zur Verfügung stehen, damit sie rechtswidrige Aufzeichnungen und Schummelversuche unterbinden können.

Quelle: APA

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