Wien verschärft Regeln für Kurzzeitvermietung

Die Wiener Stadtregierung hat neue Vorschriften für die Kurzzeitvermietung von Wohnungen beschlossen. Ein verpflichtendes Register und höhere Strafen sollen verhindern, dass Wohnraum dauerhaft dem regulären Markt entzogen wird.
Die Wiener Stadtregierung hat ein Massnahmenpaket für strengere Vorschriften bei der Kurzzeitvermietung verabschiedet. Ziel ist es, zu verhindern, dass Wohnungen dauerhaft dem regulären Wohnungsmarkt entzogen werden.
Die 90-Tage-Regelung für die Vermietung der eigenen Wohnung während vorübergehender Abwesenheit bleibt bestehen. Gleichzeitig wird die Umwandlung ganzer Gebäude oder einzelner Wohnungen in Beherbergungsstätten im gesamten Stadtgebiet stärker eingeschränkt.
Verpflichtendes Register ab Jänner 2027
Kernstück der Reform ist ein neues Kurzzeitvermietungsregister. Es soll transparent machen, welche Wohnungen angeboten werden, und der Behörde die Überprüfung der Vorgaben erleichtern.
Für wiederholte Verstösse gegen baurechtliche Bestimmungen sind künftig Mindeststrafen vorgesehen. Bei Verstössen gegen das neue Registergesetz drohen Strafen von bis zu 50.000 Euro pro Verstoß.
„Wer die eigene Wohnung während des Urlaubs zeitweise vermietet, soll das auch weiterhin tun können. Gleichzeitig darf Wohnraum nicht dauerhaft durch die Umwidmung von Wohnungen oder gar ganzer Wohnhäuser in Beherbergungsstätten verloren gehen. Dafür braucht es klare, faire Regeln und eine wirksame Kontrolle.“
Das Zitat stammt von Selma Arapović, Klubobfrau und Wohnbausprecherin von NEOS Wien.
Spezialisiertes Kontrollteam im Einsatz
Die Einhaltung der Vorschriften überwacht das Referat Kontrolle Kurzzeitvermietung der Baupolizei (MA 37). Das neunköpfige Team spürt durch Internet-Recherchen und Kontrollen vor Ort illegale Vermietungen auf. Seit der Gründung des Referats im Juli 2024 sind bereits 2.484 Anzeigen wegen vermuteter illegaler Kurzzeitvermietung eingegangen. Das neue Register soll diese Kontrollarbeit wesentlich vereinfachen.
Inkrafttreten mit Übergangsfrist
Das Gesetz tritt am 1. Jänner 2027 in Kraft. Für bereits inserierte Wohnungen gilt eine Übergangsfrist bis Ende März 2027. Mit diesem Schritt sollen Umgehungen erschwert und der Wohnraum in Wien für die Wienerinnen und Wiener erhalten werden.
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