Wiener Neustadt verbietet E-Scooter in Fußgängerzonen tagsüber

Mathias FischerMathias Fischer
© Mit KI (Gemini) generiert

Ab kommenden Montag dürfen E-Scooter in den Fußgängerzonen von Wiener Neustadt nur noch zwischen 22 Uhr und 6 Uhr fahren. Die neue Verordnung tritt mit Schulbeginn in Kraft und soll Fußgänger vor Gefahren schützen.

Die Stadt Wiener Neustadt führt ab 7. September ein weitgehendes Fahrverbot für E-Scooter in Fußgängerzonen ein. Wie das Rathaus mitteilt, sind die Elektroroller künftig nur noch in der Nacht – zwischen 22 Uhr und 6 Uhr – zugelassen. Die Regelung startet mit dem neuen Schuljahr und soll für mehr Sicherheit im Stadtzentrum sorgen.

Bürgermeister Klaus Schneeberger (ÖVP) begründete den Schritt bei einer Pressekonferenz am Montag mit zahlreichen Beschwerden aus der Bevölkerung. Seit Monaten werde bei Bürgerkontakten die Gefährdung durch Scooter in der Innenstadt thematisiert. Die Verordnung sei eine direkte Antwort auf diese Sorgen und gebe der Polizei ein wirksames Instrument zur Durchsetzung.

Schritttempo in der Nacht vorgeschrieben

Auch während der erlaubten Nachtzeit gelten Einschränkungen: E-Scooter dürfen die Fußgängerzonen dann nur im Schritttempo befahren. In der Böheimgasse sowie im öffentlich zugänglichen Bereich vor dem Dr. Adolf Schärf-Haus gilt ein komplettes Fahrverbot – und zwar rund um die Uhr.

Bei Verstößen drohen nach der Straßenverkehrsordnung Verwaltungsstrafen von bis zu 726 Euro, wie die Stadt in ihrer Aussendung betont.

Quelle: APA

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