Winterausrüstungspflicht in Österreich bis 15. April

Von 1. November 2025 bis 15. April 2026 müssen Pkw, Anhängergespanne und leichte Lkw bis 3,5 Tonnen bei winterlichen Bedingungen mit Winterreifen oder Schneeketten ausgestattet sein. Die witterungsabhängige Regelung gilt österreichweit.
Bis Mitte April gilt in Österreich die witterungsabhängige Winterausrüstungspflicht für Personenkraftwagen, Pkw mit Anhängern sowie leichte Lastkraftwagen bis zu einem Gewicht von 3,5 Tonnen. Autofahrer haben bei Schneefahrbahn, Schneematsch oder Eis zwei Möglichkeiten, um die gesetzlichen Vorgaben zu erfüllen.
Winterreifen oder Schneeketten erforderlich
Die erste Option sind Winterreifen an allen vier Rädern. Als solche gelten Reifen mit den Kennzeichnungen „M+S“, „M.S.“ oder „M & S“, die eine Profiltiefe von mindestens 4 mm aufweisen – bei Diagonalreifen sind 5 mm vorgeschrieben. Seit 10. Dezember 2018 werden auch Reifenmodelle mit dem Schneeflockensymbol, einem dreigezackten Bergpiktogramm mit Schneeflocke, als Winterreifen anerkannt. Diese Regelung gilt ebenso für Ganzjahresreifen, Allwetterreifen und Spikereifen.
Reifen mit dem Schneeflockensymbol müssen definierte Mindestanforderungen an Schneegriffeigenschaften erfüllen. Das Symbol findet sich nicht nur auf Winterreifen, sondern auch auf vielen Ganzjahresreifen.
Als Alternative können Sommerreifen mit Schneeketten auf mindestens zwei Antriebsrädern verwendet werden. Diese Option ist allerdings nur zulässig, wenn die Fahrbahn durchgängig oder nahezu durchgängig mit Schnee oder Eis bedeckt ist. Die Ketten müssen auf den Rädern der Antriebsachse montiert werden. Bei längeren Fahrten mit Sommerreifen sollten Schneeketten im Kofferraum mitgeführt werden.
Regelung für Lkw und Busse
Die Winterreifenpflicht gilt im selben Zeitraum verpflichtend auch für Lkw über 3,5 Tonnen und Reisebusse.
Verhaltenstipps für winterliche Fahrbedingungen
Der Kärntner Zivilschutzverband empfiehlt, die Geschwindigkeit zu reduzieren, defensiv zu fahren und den Abstand zum vorausfahrenden Fahrzeug zu vergrößern. Besondere Vorsicht ist beim Bremsen geboten, vor allem in Kurven. Autofahrer sollten regelmäßig Wetterberichte verfolgen, da etwa Straßennässe bei sinkenden Temperaturen zu Glatteis werden kann.
Sind Verkehrsschilder und Bodenmarkierungen unter Schnee nicht erkennbar, gelten die allgemeinen Verkehrsregeln. Die Form des Schildes gibt Aufschluss: Drei- oder achteckige Schilder bedeuten „Vorrang geben“ oder „Halt“.
Vorbereitung auf längere Autofahrten
Bei längeren Fahrten sollten Autofahrer folgende Punkte beachten:
- Ausreichend Flüssigkeit mitnehmen
- Auf den Tankstand achten – bei leerem Tank funktioniert auch die Heizung nicht mehr
- Eine Decke mitführen
- Warnwesten bereithalten
- Mobiltelefon dabeihaben
- Ausreichend Frostschutzmittel im Scheibenwischbehälter sicherstellen
Weitere Informationen zur Winterausrüstung bieten ÖAMTC und ARBÖ auf ihren Websites. Der Kärntner Zivilschutzverband stellt zudem einen kostenlosen Sicherheits-Ratgeber zur Verfügung, der unter der Telefonnummer 050-536-57080 oder per E-Mail an zivilschutzverband@ktn.gv.at angefordert werden kann.
Quelle: https://www.siz.cc/kaernten/aktuell/102459/Sicher-durch-den-Winter
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