Winterreifen: Unfallgefahr steigt schon vor dem Schnee

Mona HopfingerMona Hopfinger
Winterreifen auf nasser Fahrbahn mit Laub und Nebel im Hintergrund
© Mit KI (Gemini) generiert

Ab 1. November gilt in Österreich die situative Winterreifenpflicht.

Nässe, Nebel und Kälte machen Straßen bereits im Herbst gefährlich. Viele Autofahrerinnen und Autofahrer unterschätzen das Risiko und warten mit dem Reifenwechsel bis zum ersten Frost. Dabei zeigen Daten der UNIQA, dass die meisten bereifungsbedingten Unfälle in den ersten Wochen der Winterreifensaison passieren.

„Viele Menschen verbinden Winterreifen automatisch mit Schnee und Eis. Tatsächlich beginnt die gefährliche Zeit auf den Straßen oft deutlich früher. Nebel, Nässe, rutschiges Laub und sinkende Temperaturen können die Fahrsicherheit bereits im Herbst stark beeinträchtigen“, erklärt Peter Humer, Vorstand Kunde & Markt Österreich der UNIQA Insurance Group AG.

Wer zu spät auf Winterreifen umsteigt, gefährde nicht nur sich selbst, sondern auch andere Verkehrsteilnehmerinnen und Verkehrsteilnehmer, betont Humer. Entscheidend sei nicht der Kalender, sondern die tatsächlichen Straßenverhältnisse. Der Zustand der Reifen sollte regelmäßig kontrolliert werden.

8.000 Pkw-Unfälle in den Wintermonaten

Laut Statistik Austria ereigneten sich in den Wintermonaten November bis März 2025 rund 8.000 Verkehrsunfälle mit Pkw. Etwa 500 Unfälle passierten auf schneebedeckten, vereisten oder matschigen Fahrbahnen.

Die Winterreifenpflicht in Österreich ist situativ: Bei winterlichen Bedingungen wie Schnee, Schneematsch oder Eis müssen an allen Rädern Winterreifen montiert sein. Die Pflicht gilt ab 1. November.

Strafen bis zu 10.000 Euro möglich

Verstöße gegen die Winterreifenpflicht können teuer werden. Je nach Schwere und möglicher Gefährdung anderer drohen Verwaltungsstrafen zwischen 90 und 10.000 Euro.

Auch versicherungsrechtlich kann falsche Bereifung Konsequenzen haben. In der Kaskoversicherung kann im Schadenfall geprüft werden, ob fehlende oder ungeeignete Winterreifen zum Unfall beigetragen haben. Die Auswirkungen auf den Versicherungsschutz hängen vom Einzelfall ab – insbesondere davon, ob grobe Fahrlässigkeit vorliegt.

Die Kfz-Haftpflichtversicherung deckt berechtigte Schadenersatzansprüche geschädigter Dritter grundsätzlich ab.

Was als Winterreifen gilt

In Österreich gelten Reifen mit der Kennzeichnung „M+S“, „M.S.“ oder „M&S“ sowie Reifen mit Schneeflockensymbol als Winterreifen. Auch Ganzjahresreifen erfüllen die gesetzlichen Anforderungen, sofern sie entsprechend gekennzeichnet sind.

Außerdem muss die vorgeschriebene Mindestprofiltiefe eingehalten werden: vier Millimeter bei Radialreifen und fünf Millimeter bei Diagonalreifen.

Quelle: https://press-news.uniqagroup.com/news-uniqa-winterreifen-rechtzeitig-montieren-das-unfallrisiko-steigt-schon-vor-dem-ersten-schnee?id=250971&menueid=1655&l=deutsch

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