Winterruhe am Anninger: Mountainbike-Verbot bis Ende Februar

Im Biosphärenpark Wienerwald gilt von 1. November bis 28. Februar eine Winterruhe. In diesem Zeitraum ist das Mountainbiken auf den Trails am Anninger untersagt. Die Regelung dient dem Schutz der Wildtiere und der Natur.
Die Mountainbike-Area Anninger bleibt während der Wintermonate geschlossen. Vom 1. November bis 28. Februar dürfen Biker die ausgewiesenen Strecken nicht nutzen. Diese Winterruhe ist Teil der Vereinbarung zwischen Grundeigentümern, der Bike-Community und den Gemeinden.
Sechs Trails mit unterschiedlichen Schwierigkeitsgraden
Das Streckennetz am Anninger umfasst sechs Trails mit verschiedenen Schwierigkeitsstufen. Die Routen wurden angelegt, um die Anninger Forststraße zu entlasten und Rad- sowie Fußverkehr wo nötig zu trennen. Die Wege lassen sich vielfältig zu Runden kombinieren.
Entstanden ist das Projekt durch Gespräche zwischen Waldeigentümern, Bikern und Kommunen. Ziel war es, attraktive Abfahrten zu schaffen und gleichzeitig den Wald zu schützen.
Strenge Regeln für Biker
Das Verlassen der markierten Routen ist verboten. Wer abseits der ausgewiesenen Strecken durch den Wald fährt, stört Wildtiere und beschädigt Bodenvegetation sowie Waldboden. Verstöße können laut Forstgesetz 1975 (§ 33 Abs. 2, Ziffer 3) bestraft werden.
Außerhalb der Winterruhe gelten fixe Nutzungszeiten:
- März und Oktober: 09.00 bis 17.00 Uhr
- April und September: 08.00 bis 18.00 Uhr
- Mai bis August: 07.00 bis 19.00 Uhr
Auch die Einbahnregelungen auf der Anninger Forststraße und beim Richardshof müssen eingehalten werden. Nur so könne das gemeinschaftliche Projekt fortbestehen, heißt es.
Schutz für Biosphärenpark und Natura-2000-Gebiet
Der Mödlinger Stadtwald liegt im Biosphärenpark Wienerwald und im Europaschutzgebiet Natura 2000 Wienerwald-Thermenregion. Die Artenvielfalt sei außergewöhnlich hoch. Mit der Einhaltung der Fair-Play-Regeln trage jeder Mountainbiker zu einem zukunftsfähigen Erholungs- und Lebensraum bei.
Profibikerin Lisa Ribarich schätzt laut Aussendung die Vielfalt und Qualität der ausgewiesenen Strecken.
Allgemeine Verhaltensregeln im Wald
Waldflächen dürfen grundsätzlich erst eine Stunde nach Morgendämmerung betreten und müssen eine Stunde vor Abenddämmerung verlassen werden. Besucher sollen sich wie Gäste verhalten, auch gegenüber Forst- und Jagdpersonal.
Rücksicht auf andere Waldnutzer ist Pflicht. Abfall müsse mitgenommen werden, da er für Tiere gefährlich werden oder Waldbrände auslösen könne.
Quelle: https://www.moedling.at/Ab_01_11_Winterruhe_auf_MTB-Trails
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