WKV fordert Schutz für Betriebe vor Wohnbau

Mathias FischerMathias Fischer
Lagerhalle mit LKW und Kran bei neuem Wohnbau in Wien
© KI-generiertes Symbolbild / OpenAI

Die Wirtschaftskammer Vorarlberg verlangt wirksame Schutzmechanismen für bestehende Unternehmen. Rückt Wohnbebauung näher, drohen Nutzungskonflikte und hohe Kosten für Betriebe.

WKV-Präsident Karlheinz Kopf warnt vor existenziellen Gefahren für Unternehmen, wenn Wohngebäude an bestehende Standorte heranrücken. Lärm, Gerüche oder betrieblicher Verkehr, jahrelang Teil des regulären Betriebs, würden plötzlich zum Problem. Die Folge: teure Investitionen in Schutzmaßnahmen, die bei Änderungen der Betriebsanlage erhebliche Kosten verursachen und im schlimmsten Fall den Standort gefährden können.

Knapper Raum verschärft Konfliktpotenzial

Nur rund 21 Prozent der Landesfläche stehen in Vorarlberg als Dauersiedlungsraum zur Verfügung. Dort müssen alle Nutzungsansprüche untergebracht werden. Gleichzeitig sind große Freiflächen im Rheintal und Walgau durch die Landesgrünzone langfristig gesichert. Die Siedlungsentwicklung nach innen gerät dadurch zunehmend in Konflikt mit dem Ziel, gegenseitige Beeinträchtigungen zu vermeiden. Das enge Nebeneinander von Wohnen und Gewerbe erhöht das Risiko für Nutzungskonflikte.

„Wir müssen mit unserem knappen Raum verantwortungsvoll umgehen. Entscheidend ist aber, mögliche Konflikte bereits bei der Raumplanung zu vermeiden, anstatt sie später auf Kosten bestehender Betriebe lösen zu müssen“, so Kopf. Wer neben bestehende Betriebsstandorte baue, dürfe nicht nachträglich deren Betriebs- und Entwicklungsmöglichkeiten einschränken.

RPG-Novelle soll Bestandsschutz stärken

Die WKV fordert seit Jahren ergänzende Schutzmechanismen im Raumplanungsgesetz. Bereits im Umwidmungsverfahren – also vor der Baubewilligung – sollen bestehende Betriebe und ihre üblichen Immissionen ausreichend berücksichtigt werden. Die Landesregierung hat nun angekündigt, künftig schon bei Bauflächen- und Sondergebietswidmungen entsprechende Schutzmaßnahmen festlegen zu können.

„Das ist ein wichtiger Schritt. Entscheidend bei der Umsetzung wird aber sein, dass ein praxistauglicher Bestandsschutz im RPG verankert wird, der treffsicher auf das zugrundeliegende Problem der heranrückenden Wohnbebauung abzielt“, unterstreicht Kopf.

Einwendungsrecht bereits heute nutzbar

Die Wirtschaftskammer empfiehlt ihren Mitgliedern, bereits bestehende Schutzmöglichkeiten zu nutzen. Paragraph 8 Absatz 3 des Vorarlberger Baugesetzes erlaubt betroffenen Betrieben unter bestimmten Voraussetzungen, im Baubewilligungsverfahren des Nachbarn Einwendungen zu erheben. Bauwerke im Immissionsbereich eines rechtmäßig bestehenden Betriebs dürfen keinen Verwendungszweck aufweisen, der unter Berücksichtigung dieses Betriebs das ortsübliche Ausmaß übersteigende Immissionen erwarten lässt.

Dieses Einwendungsrecht gilt für Betriebe im Umkreis von höchstens 100 Metern zum Baugrundstück, sofern sie anderen anlagenrechtlichen Vorschriften unterliegen. Erforderliche Schutzmaßnahmen können so dem Bauwerber selbst auferlegt werden. Wichtig sei, von diesem Recht rechtzeitig Gebrauch zu machen.

Ebenso wichtig wie die Ergänzung im Raumplanungsgesetz und die bestehende Regelung im Baugesetz sei deren konsequenter und einheitlicher Vollzug. Gemeinden müssten für die Problematik sensibilisiert und durch konkrete Vollzugsleitlinien bei der Anwendung der Bestimmungen unterstützt werden.

„Betriebe benötigen eine verlässliche räumliche Existenzgrundlage, sowie Rechts- und Planungssicherheit. Wer bestehende Betriebsstandorte schützt, sichert Investitionen, Arbeitsplätze und die wirtschaftliche Zukunft Vorarlbergs“, betont WKV-Präsident Kopf abschließend.

Quelle: https://www.wko.at/vlbg/news/heranrueckender-wohnbau-wirtschaftskammer-fordert-wirksamen-s

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