Wolf klagte erfolgreich gegen Parteispenden-Vorwurf

Das Landesgericht für Zivilrechtssachen Graz hat in einem Unterlassungsverfahren festgestellt, dass Siegfried Wolf keine Spenden an die ÖVP geleistet hat. Ein SPÖ-Funktionär muss seine Behauptungen widerrufen und über 8.600 Euro Prozesskosten zahlen.
Das Landesgericht für Zivilrechtssachen Graz stellte in einem Urteil fest, dass Siegfried Wolf weder 2024 noch in den Jahren davor Geldmittel an die ÖVP gespendet hat. Auch die Behauptung, er habe Veranstaltungen zur Unterstützung der Volkspartei organisiert, wurde vom Gericht als unrichtig bestätigt.
Der frühere ÖVP-Bundesparteiobmann und Ex-Vizekanzler Reinhold Mitterlehner trat im Verfahren als Zeuge auf. Er erklärte vor Gericht, dass seine frühere Aussage im Untersuchungsausschuss auf einem Irrtum beruhte. Mitterlehner hatte damals behauptet, Wolf habe im Schloss Reifnitz eine Veranstaltung zur Aufbringung von Spenden zugunsten von Sebastian Kurz organisiert.
Klage gegen SPÖ-Funktionär
Hintergrund des Urteils ist eine Klage von Wolf gegen den SPÖ-Funktionär Günter Holzer. Dieser hatte auf seinem Facebook-Account behauptet, Wolf habe Unsummen zugunsten der ÖVP gespendet und sich für eine ÖVP/FPÖ-Koalition zum Zweck parteipolitischer Propaganda eingesetzt.
Holzer wurde rechtskräftig zur Unterlassung dieser Behauptungen verurteilt. Er muss die Aussagen widerrufen und Prozesskosten in Höhe von 8.641,07 Euro ersetzen. Zusätzlich trägt er die Kosten seiner eigenen Rechtsvertretung.
Wolf wurde im Verfahren von Dr. Michael Krüger von der Kanzlei Krüger/Bauer Rechtsanwälte GmbH vertreten.
Quelle: OTS
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