Wolf und Schelling: Korruptionsprozess kommt nach Wr. Neustadt

Das Wiener Oberlandesgericht hat die Anklage gegen Industriellen Siegfried Wolf und Ex-Finanzminister Hans-Jörg Schelling (ÖVP) bestätigt. Der Prozess wegen Korruption und Amtsmissbrauch wird am Landesgericht Wiener Neustadt stattfinden.
Das Wiener Oberlandesgericht hat einen Einspruch der Verteidigung gegen die Anklageschrift der Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft (WKStA) im Wesentlichen zurückgewiesen. Die Anklage gegen Siegfried Wolf und den früheren Finanzminister Hans-Jörg Schelling (ÖVP) ist damit rechtswirksam, wie OLG-Sprecher Max Gruber am Donnerstag bestätigte. Die 78-seitige Anklageschrift bleibt aufrecht.
Der Einspruch hatte in einem Punkt Erfolg: Das Verfahren wird nicht am Wiener Landesgericht für Strafsachen verhandelt, sondern wurde dem Landesgericht Wiener Neustadt zugewiesen. Wann das Schöffenverfahren beginnt, steht noch nicht fest. Verhandlungstermine wurden bisher keine angesetzt.
Vorwurf: Deal zwischen Wolf und Finanzbeamtin
Die WKStA wirft Wolf vor, im Sommer 2018 eine korruptive Vereinbarung mit einer niederösterreichischen Finanzamtsleiterin getroffen zu haben. Er soll ihr zugesagt haben, sich im Finanzministerium für ihre Bestellung zur Vorständin des Finanzamts Baden-Mödling einzusetzen. Im Gegenzug habe er von der Beamtin verlangt, ihm eine Steuernachsicht von 630.000 Euro zu gewähren. Die Summe betraf Nachforderungen aus Einkommenssteuern und Anspruchszinsen für die Jahre 2006 bis 2011.
Die mittlerweile 65-jährige Finanzbeamtin wird wegen Amtsmissbrauchs und Bestechlichkeit angeklagt. Sie soll den steuerschonenden Bescheid ohne die erforderlichen Voraussetzungen und ohne Einbindung der zuständigen Fachabteilung des Finanzministeriums erlassen haben. Wolf wird Bestechung und Bestimmung zum Amtsmissbrauch vorgeworfen.
Schelling soll für Wolf interveniert haben
Laut Anklage intervenierte Wolf beim damaligen Generalsekretär und Kabinettschef im Finanzministerium, Thomas Schmid, und offenbar auch persönlich bei Finanzminister Schelling. Dieser war von September 2014 bis Dezember 2017 im Amt. Schelling soll Schmid mehrfach telefonisch kontaktiert und aufgefordert haben, sich für Wolf in der Steuerangelegenheit einzusetzen.
Die WKStA betont in der Anklageschrift das freundschaftliche Verhältnis zwischen Schelling und Wolf. Schelling habe Wolf als Unterstützer der ÖVP und als gewichtigen Fürsprecher für seinen Verbleib in der Regierung nach der Nationalratswahl 2017 betrachtet. Dennoch musste Schelling in der folgenden ÖVP-FPÖ-Regierung unter Bundeskanzler Sebastian Kurz (ÖVP) seinen Posten an Hartwig Löger abgeben.
Nach seiner Amtszeit soll sich Schelling weiterhin für Wolfs Steueranliegen eingesetzt haben. Die WKStA führt dies auch auf Schellings berufliches Fortkommen zurück: Wolf habe ihm geholfen, einen Beratervertrag bei der Projektgesellschaft für die Errichtung der Nord Stream 2-Gaspipeline zu erhalten.
Privatjet zum WM-Finale als Beleg für Nähe
Die Staatsanwaltschaft verweist darauf, dass Wolf Schelling auf Basis einer Einladung der Nord Stream 2 AG in einem Privatjet zum Finale der Fußball-Weltmeisterschaft 2018 in Moskau mitgenommen habe. Dies belege die freundschaftliche Nähe und gegenseitige Unterstützung der beiden. Auch der Dank, den Schelling anlässlich der Verlängerung seines Beratervertrags gegenüber Wolf zum Ausdruck gebracht habe, wird in der Anklage erwähnt.
Mit Schelling steht nach Ex-Familienministerin Sophie Karmasin, die 2024 rechtskräftig wegen Bestimmung zu wettbewerbsbeschränkenden Absprachen zu einer Bewährungsstrafe verurteilt wurde, ein weiteres ehemaliges ÖVP-Regierungsmitglied der Ära Faymann II beziehungsweise Kern vor Gericht.
Angeklagte weisen Vorwürfe zurück
Alle drei Angeklagten bestreiten die Vorwürfe. Für sie gilt die Unschuldsvermutung. Wolf macht geltend, es sei kein Vermögensschaden entstanden. Bei den 630.000 Euro handle es sich um keine rechtmäßige Abgabenschuld. Schelling betonte im Ermittlungsverfahren, er sei rechtmäßig, zulässig und nicht strafbar vorgegangen. Sein Agieren sei nicht einmal moralisch verwerflich gewesen.
Die WKStA hält dem entgegen, Schelling habe sich nach seiner Amtszeit aus sachfremden Erwägungen leiten lassen, nämlich aus persönlichen und wirtschaftlichen Motiven.
Chats belasten die Angeklagten
Die Anklage stützt sich vor allem auf die Angaben von Thomas Schmid, der sich darin auch selbst belastet hat. Die Justiz hat Schmid 2024 Kronzeugenstatus zuerkannt. Darüber hinaus belasten sichergestellte Chats die Angeklagten.
„Lieber Thomas - war das Hearing unserer Dame für Baden gestern ok?“, fragte Wolf etwa am 18. Juli 2018. Auf ein knappes „Klar“ von Schmid ließ Wolf vier Emojis mit dem Thumbs Up-Zeichen folgen.
Am 19. Juli 2018 schrieb die Beamtin an Wolf, nachdem er ihr mitgeteilt hatte, ihr Hearing sei top gelaufen: „Nochmals thanks!!!!!!!! scheine dem Herrn Bundesminister als Vorständin vorgeschlagen zu sein.“ Wolf antwortete: „With pleasure... du gibst einfach einen aus“ und erhielt dafür ein Hug-Emoji.
Nachsicht-Bescheid wurde aufgehoben
Die von der angeklagten Finanzbeamtin genehmigte Steuernachsicht war von der Fachabteilung im Finanzministerium nicht genehmigt worden. Dies fiel im Mai 2019 intern auf. Am 26. Juni 2019 wurde der Nachsicht-Bescheid vom Finanzministerium wegen Rechtswidrigkeit aufgehoben. Über diese grundsätzlich der Amtsverschwiegenheit unterliegenden Vorgänge wurde Wolf laut Anklage laufend von der Finanzbeamtin informiert. Ihr wird deshalb auch Verletzung der Geheimhaltungspflicht vorgeworfen.
Dass der laut Anklage an einer Autobahnraststätte eingefädelte Deal nun doch platzte, dürfte Wolf erbost haben. „Lieber Thomas - ich bekomme gerade Info, dass meine Nachsicht aufgehoben wird und ich nun doch auch die Zinsen zahlen muss!! Das ist ein Wahnsinn - was passiert da? Sigi“, schrieb Wolf am 27. Juni 2019 an Schmid. Auf dessen Nachfrage setzte Wolf nach, es habe eine Order gegeben, den Bescheid aufzuheben: „Bitte das musst du gleich regeln bevor die den Bescheid schicken! Danke Sigi“.
Schmid antwortete: „Sigi - ich kämpfe - bin nur selber nicht mehr in direkter Verantwortung dort“. Er war inzwischen zum Alleinvorstand der Österreichischen Beteiligungs AG (ÖBAG) bestellt worden. Schmid und offenbar auch Ex-Finanzminister Schelling intervenierten in weiterer Folge. „Ja aber das kann doch nicht so sein - dass man so hintergangen wird!!“, ließ Wolf in einer WhatsApp-Nachricht am 27. Juni 2019 Dampf ab.
Wolf droht im Fall einer anklagekonformen Verurteilung nach dem strafsatzbestimmenden Paragrafen 302 Absatz 2 StGB eine Freiheitsstrafe von einem bis zu zehn Jahren. Dasselbe gilt für Ex-Minister Schelling und die angeklagte Finanzbeamtin.
Quelle: APA
Worüber spricht Wiener Neustadt morgen?
Bald verfügbar: Kostenloses News Briefing aus deiner Region – jeden Morgen um 6 Uhr.
Mit der Anmeldung nimmst du die Datenschutzerklärung zur Kenntnis.