Wolf weist Korruptionsvorwürfe in Wiener Neustadt zurück

Der Industrielle Siegfried Wolf und Ex-Finanzminister Hans-Jörg Schelling (ÖVP) haben am Dienstag vor dem Landesgericht Wiener Neustadt alle Vorwürfe der versuchten Bestimmung zum Amtsmissbrauch zurückgewiesen. Wolf betonte, er habe keine korruptive Vereinbarung getroffen.
Siegfried Wolf erklärte vor Gericht, er habe nichts Verwerfliches getan und niemanden zu einem Amtsmissbrauch anstiften wollen. „Ich habe zu keinem Zeitpunkt eine korruptive Vereinbarung getroffen. Ich habe keine Beamtin zu einer unzulässigen Entscheidung gebracht oder verleitet“, so der Unternehmer. Die Anschuldigungen der Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft (WKStA) bezeichnete er als schlichtweg falsch.
Wolf schilderte, er sei von der Finanz über Jahre hinweg massiv ungerecht behandelt worden. Auf Anraten des ehemaligen Bundeskanzlers Wolfgang Schüssel (ÖVP) habe er den damaligen Generalsekretär im Finanzministerium, Thomas Schmid, in dessen Funktion als Steuerombudsstelle kontaktiert. Sein Ziel sei es gewesen, Missstände in seinem Verfahren aufzuzeigen, da die Finanz versucht habe, so viele Steuern wie möglich aus ihm herauszuholen.
Finanzbeamtin bestreitet Deal
Auch die mitangeklagte Finanzamtsleiterin bekannte sich nicht schuldig. Die 65-Jährige erklärte, ihr Leben sei durch die Ermittlungen völlig aus den Fugen geraten. Seit fünf Jahren sei sie physisch und psychisch belastet. Die Nachsicht von knapp 630.000 Euro für Wolf sei von einem anderen Finanzbeamten ausgearbeitet und ihr zur Genehmigung vorgelegt worden. Es habe sich um eine rechtsrichtige Meinung gehandelt, weshalb sie den Antrag abgesegnet habe.
„Es gab keinen Deal mit Herrn Wolf“, stellte die Beschuldigte klar. Sie habe von niemandem eine Unterstützung oder Intervention gewollt. Die Bewerbung an ein anderes Finanzamt sei erfolgt, weil sie eine neue Herausforderung gesucht habe.
Vorwurf: Treffen auf Autobahnraststätte
Die WKStA wirft Wolf vor, der Finanzbeamtin im Juli 2018 bei einem Treffen an der Autobahnraststätte Guntramsdorf zugesichert zu haben, sich im Finanzministerium für ihre Bestellung zur Vorständin des Finanzamts Baden-Mödling (FA 16) einzusetzen. Im Gegenzug habe Wolf verlangt, dass sie ihm einen Steuernachsichtbescheid im Ausmaß von 687.000 Euro genehmigt. Bei der Summe handelte es sich um Nachforderungen in Form von Anspruchszinsen für die Einkommenssteuer aus den Jahren 2010 und 2011.
Die Beamtin versicherte vor Gericht, sie habe sich mit Wolf auf dessen Wunsch getroffen. Es sei aber nicht um eine Intervention gegangen. Sie habe das Treffen als Sorge eines Steuerpflichtigen wahrgenommen. Wolf habe befürchtet, ihre Bewerbung könne die Bearbeitung seines Nachsichtantrags verzögern. Sie habe ihn beruhigt und mitgeteilt, der Akt sei bereits im Aktenlauf.
Wolf bestätigte diese Darstellung. Man habe sich am helllichten Tag getroffen, vom Nachbartisch hätte man zuhören können. Dieses Setting hätte sich nicht für unredliche Absprachen geeignet. Er habe der Beamtin nicht zugesagt, ihre Karriere zu fördern. Wenn er intervenieren hätte wollen, hätte er seine hochrangigen Kontakte in der FPÖ, ÖVP oder SPÖ nutzen können.
Hintergrund: Streit um Steuernachzahlung
Wolfs Verteidiger Norbert Wess erläuterte, weshalb sein Mandant auf dem Nachsichtbescheid bestand. Wolf habe seine Einkünfte in der Schweiz stets zu 100 Prozent versteuert und auch in Österreich seine steuerliche Lage offen gelegt. Dennoch habe die heimische Finanz bei einer Prüfung 2012 entschieden, dass alles seit 2006 in der Schweiz Versteuerte in Österreich noch einmal dem Höchststeuersatz unterliege. Das habe seinen Mandanten berechtigterweise erzürnt, weshalb er Thomas Schmid kontaktiert habe.
Oberstaatsanwalt Matthias Purkart betonte dagegen, bei den 687.000 Euro habe es sich um keine Strafe, sondern schlicht um Verzugszinsen gehandelt. Wolf habe massive Interventionen hinter den Kulissen getätigt und schließlich die Finanzbeamtin für seine Zwecke eingespannt.
Bescheid wurde aufgehoben
Der Deal sei am Ende nicht aufgegangen, legte Purkart dar. Nachdem die Beamtin tatsächlich zur Leiterin des FA 16 ernannt worden war, fiel im Mai 2019 im Finanzministerium auf, dass ihr Nachsicht-Bescheid für Wolf von der internen Fachabteilung nicht genehmigt worden war. Am 26. Juni 2019 wurde der Bescheid vom Finanzministerium wegen Rechtswidrigkeit aufgehoben. Über diese der Amtsverschwiegenheit unterliegenden Vorgänge wurde Wolf laut Anklage laufend von der Finanzbeamtin informiert, weshalb ihr auch Verletzung der Geheimhaltungspflicht vorgeworfen wird.
Chat-Nachrichten als Beweismittel
Dass der von ihm laut WKStA eingefädelte Deal platzte, dürfte Wolf erbost haben, wie Chat-Nachrichten an Thomas Schmid belegen. „Lieber Thomas - ich bekomme gerade Info, dass meine Nachsicht aufgehoben wird und ich nun doch auch die Zinsen zahlen muss!! Das ist ein Wahnsinn - was passiert da? Sigi“, schrieb Wolf am 27. Juni 2019. Auf ein „Wie bitte?“ von Schmid – dieser war inzwischen zum Alleinvorstand der Österreichischen Beteiligungs AG (ÖBAG) bestellt worden – setzte Wolf nach, es habe eine Order gegeben, den Bescheid aufzuheben.
Schmid antwortete, er kämpfe, sei aber nicht mehr in direkter Verantwortung dort. Wolf intervenierte offenbar auch bei Ex-Finanzminister Schelling. „Ja aber das kann doch nicht so sein - dass man so hintergangen wird!!“, ließ Wolf in einer WhatsApp-Nachricht am 27. Juni 2019 Dampf ab.
Schelling: Nur Kontakt hergestellt
Hans-Jörg Schelling betonte bei seiner Befragung mehrmals, nur einen Kontakt zwischen Wolf und dem damaligen hohen Beamten und späteren Finanzminister Eduard Müller hergestellt zu haben. Schelling war zu dem Zeitpunkt bereits aus dem Amt ausgeschieden. Er könne sich nicht erinnern, mit Schmid über die Steuernachsicht telefoniert zu haben – später meinte er, es habe so ein Telefonat sicher nicht gegeben.
Mit Wolf habe ihn eine sehr gute Bekanntschaft verbunden, aber keine Freundschaft. In seiner Zeit als Minister habe man Wolf aufgrund dessen guter Russland-Kontakte immer wieder hinzugezogen. Es sei seine persönliche Meinung gewesen, dass eine Nachsicht der Steuerschuld zulässig sei, nachdem das Finanzamt einen Fehler begangen hätte.
Dass er den Beraterjob bei Nord Stream 2 über Wolf erhalten habe, stellte Schelling in Abrede. Er habe vor der Annahme der Aufgabe aber mit Wolf darüber gesprochen. Wolf entschuldigte sich bei Schelling dafür, Leute reinzuziehen, die nichts gemacht hätten.
Fortsetzung Ende November
Die Verhandlung wird entgegen des ursprünglichen Prozessfahrplans nicht am kommenden Donnerstag, sondern erst am 30. November fortgesetzt. Dieser Verhandlungstag steht ausschließlich im Zeichen der Zeugenbefragung von Thomas Schmid, auf den die WKStA vor allem ihre Anklage stützt. Wolf droht im Fall einer anklagekonformen Verurteilung eine Freiheitsstrafe von einem bis zu zehn Jahren. Dasselbe gilt für Ex-Minister Schelling und die angeklagte Finanzbeamtin.
Quelle: APA
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