Zahl der Erwachsenenvertreter in Österreich sinkt

Während immer mehr Menschen in Österreich Unterstützung benötigen, geht die Zahl der Erwachsenenvertreter zurück. Ende 2025 hatten 75.800 Personen eine solche Vertretung, doch die Zahl der Betreuenden sank seit 2018 von 52.700 auf 35.000.
VertretungsNetz warnte am Mittwoch vor einer Absenkung menschenrechtlicher Standards. Die Organisation betreute im vergangenen Jahr rund 6.500 Menschen in Form einer gerichtlichen Erwachsenenvertretung und führt auch Beratungen sowie Schulungen durch.
Martin Marlovits, stellvertretender Fachbereichsleiter Erwachsenenvertretung bei VertretungsNetz, erklärte, dass immer mehr Menschen Unterstützung bei der Regelung ihrer Angelegenheiten brauchen. Ein Grund dafür sei die demografische Entwicklung. Mit niederschwelliger Sozialarbeit, persönlicher Assistenz und barrierefreiem Zugang zu Behörden könnten viele Menschen weiterhin selbstbestimmt leben. „Weil solche Unterstützungsangebote fehlen oder sogar abgebaut werden, braucht es Erwachsenenvertretungen, die eigentlich vermeidbar wären“, so Marlovits.
Große regionale Unterschiede
Die Situation variiert je nach Bundesland stark. In Salzburg gibt es pro 100.000 Einwohner nur 263 gerichtliche Erwachsenenvertretungen. In Kärnten und der Steiermark sind es mit 466 beziehungsweise 432 deutlich mehr. Wien liegt mit 410 im Mittelfeld.
Warum die Bestellungspraxis durch die Gerichte so unterschiedlich ausfällt, ist bisher unklar. Marlovits forderte, die Gründe für die gravierenden regionalen Unterschiede wissenschaftlich zu erforschen und die Ergebnisse in laufende Reformpläne einfließen zu lassen.
Anwälte und Notare vor allem in Wien
Auch bei der Auswahl der Personen, die eine gerichtliche Erwachsenenvertretung übernehmen, zeigen sich regionale Unterschiede. In Wien bestellen die Gerichte in mehr als zwei Drittel der Fälle (71 Prozent) Anwälte oder Notare. In allen anderen Bundesländern liegt dieser Anteil zwischen 22 und 42 Prozent.
Eine parlamentarische Anfrage der Grünen ergab kürzlich, dass einige wenige Anwaltskanzleien, vor allem in Wien, bis zu 400 gerichtliche Erwachsenenvertretungen führen. VertretungsNetz erhält laufend Beschwerden von Betroffenen und Angehörigen, wonach manche Vertreter nicht erreichbar seien, dringende Angelegenheiten nicht erledigten und prekäre gesundheitliche oder finanzielle Situationen ignorierten.
Kritik an Abbau von Standards
Marlovits warnte davor, dass menschenrechtliche Standards schrittweise wieder abgesenkt werden. Aus budgetären Gründen sei 2025 bereits das obligatorische „Clearing“ durch die Erwachsenenschutzvereine abgeschafft worden, wenn für eine Person erneut eine gerichtliche Erwachsenenvertretung bestellt werden soll. Zudem verlängerten manche Gerichte bestehende Vertretungen ohne nähere Prüfung von drei auf fünf Jahre.
Gegen solche automatischen Verlängerungen hat VertretungsNetz im Namen von vertretenen Personen mehrfach Rechtsmittel erhoben. Der OGH bestätigte kürzlich die Rechtsansicht des Vereins.
Persönlicher Kontakt unverzichtbar
Das VertretungsNetz lehnt Konzepte ab, wonach Erwachsenenvertreter den persönlichen Kontakt an Betreuungsfirmen auslagern können. Als Erwachsenenvertreter trage man große Verantwortung und müsse Entscheidungen stellvertretend nach dem mutmaßlichen Willen der vertretenen Person treffen. Das setze einen regelmäßigen persönlichen Kontakt voraus.
Die Organisation appelliert, mehr in Prävention zu investieren. Barrierefreie Behörden- und Bankenwege, eine bedarfsgerechte Gesundheitsversorgung und der Ausbau von persönlicher Assistenz und niederschwelligen Unterstützungsangeboten wie Community Nurses könnten viele Erwachsenenvertretungen verhindern.
Volksanwalt fordert mehr Unterstützung
Auch Volksanwalt Bernhard Achitz (SPÖ) sieht Lücken in der Prävention. Gesetzlich vorgeschriebene Maßnahmen wie Unterstützungskreise gebe es oft nicht. Eine Erwachsenenvertretung dürfe nur das allerletzte Mittel sein. Das 2. Erwachsenenschutzgesetz habe massive Unterstützungsleistungen durch die Länder vorgesehen, um Erwachsenenvertretungen unnötig zu machen – die Länder hätten das aber viel zu wenig umgesetzt. „Menschenrechte dürfen aber keine Budgetfrage sein“, sagte Achitz.
Quelle: APA
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