Zoll beschlagnahmt drei Tonnen Obst und Gemüse

Mathias FischerMathias Fischer
Zollhund liegt vor einem Tisch mit beschlagnahmten Zigarettenpackungen in einem Lagerraum.
© Zoll

Am Flughafen Wien-Schwechat wurden im ersten Halbjahr 2026 rund drei Tonnen frisches Obst, Gemüse, Pflanzen und Schnittblumen vom Zoll sichergestellt. Die meisten Aufgriffe betrafen Reisende aus der Türkei, Ägypten, Thailand und Vietnam, so der ORF.

Landwirtschafts- und Umweltminister Norbert Totschnig und Finanzstaatssekretärin Barbara Eibinger-Miedl (beide ÖVP) wiesen am Montag bei einem Besuch am Flughafen Wien in Schwechat (Bezirk Bruck an der Leitha) auf die Gefahren von Urlaubsmitbringseln hin. Solche Souvenirs könnten Gesundheit, Umwelt und Artenschutz bedrohen.

Besonders häufig stellte der Zoll exotisches Obst wie Mangos oder Zitrusfrüchte sicher. Auch tierische Produkte wie Honig oder Fleisch dürfen aus Ländern außerhalb des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR) nicht eingeführt werden.

Invasive Arten verursachen Milliardenschäden

Totschnig warnte vor den Konsequenzen, wenn Reisende die Vorschriften missachten. Mitbringsel aus Drittländern stellten eine Bedrohung für Natur, Landwirtschaft und Forstwirtschaft dar. Invasive Arten würden in der EU jährlich Schäden von etwa zwölf Milliarden Euro anrichten, unter anderem durch Ernteausfälle oder einen höheren Einsatz von Pflanzenschutzmitteln.

Bei Verstößen drohen Verwaltungsstrafen, Entsorgungsgebühren oder sogar strafrechtliche Folgen. Eibinger-Miedl appellierte an Reisende, sich vorab zu informieren. Der Zoll führt am Flughafen Wien jährlich über 5.000 Kontrollen unter 32 Millionen Reisenden durch. Die EU-weite Kampagne „#PlantHealth4Life“ soll für Aufklärung sorgen.

Strenge Regeln für Tiere und Pflanzen

Auch Tiere oder Pflanzen, die die Artenvielfalt gefährden, unterliegen strengen Regelungen. Wer solche mitbringen möchte, muss bereits im Urlaubsland eine Ausfuhrgenehmigung einholen und kann dann eine Einfuhrbewilligung bei der Artenschutzbehörde in Österreich beantragen. Das Verfahren dauert mehrere Wochen, die Bewilligung muss bei der Einreise vorgelegt werden. 2025 sorgte etwa der Fund von sieben lebenden Waranen und 150 toten Seepferdchen für Aufsehen.

Verboten sind zudem Dekorationsgegenstände wie Polsterbezüge aus Tierfellen oder Schlangenbein. Beschlagnahmte Waren werden von einer Entsorgungsfirma abgeholt und vernichtet. Tiere erhalten nach einer Untersuchung durch Amtstierärzte oft ein neues Zuhause im Tiergarten Schönbrunn.

Quelle: https://noe.orf.at/stories/3362464/

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