Zwei Stellplätze in Salzburg werden gemeinsam versteigert

RedaktionRedaktion
Haus-Symbol in dunkelblau mit Schriftzug "HAUS" auf hellblauem Hintergrund
© edikte.justiz.gv.at

In der Pichlergasse 15 in Salzburg kommen ein Tiefgaragenstellplatz und ein Abstellplatz gemeinsam zur Versteigerung. Der Termin am 22. September 2026 findet am Bezirksgericht Salzburg statt; ausgewiesen sind Schätzwerte von 25.000 und 10.000 Euro.

Ein Tiefgaragenstellplatz und ein Stellplatz im Freien an der Pichlergasse 15 in Salzburg werden gemeinsam ausgeboten. Die Versteigerung findet im Verfahren mit dem Aktenzeichen 5 E 4781/25f statt.

Der Termin ist am 22. September 2026 um 9.30 Uhr im Bezirksgericht Salzburg, Verhandlungsaal 1, Rudolfsplatz 3, 5020 Salzburg. Zuständig ist das Bezirksgericht (BG) Salzburg.

Tiefgaragenstellplatz G6 und Abstellplatz 1

Zum gemeinsamen Los gehören der Tiefgaragenstellplatz G6 und der im Freien gelegene Abstellplatz 1. Der Stellplatz in der Tiefgarage ist von der Abfahrtsrampe aus gesehen der letzte Platz auf der linken Seite. Der betonierte Stellplatz ist in der Natur nicht gekennzeichnet, wird links durch einen Betonsteher und rückwärtig durch eine Mauer begrenzt. Im Zwischenbereich auf der linken Seite ist er offen ausgeführt. Zum Zeitpunkt der Befundaufnahme wurden dort diverse Gegenstände gelagert. Die Fläche beträgt 20,54 m².

Der Abstellplatz 1 liegt östlich direkt vor dem Gebäude und parallel zur Pichlergasse. Der Boden ist gepflastert, zur Straße hin grenzt ihn ein Betontrog ab. Im rückwärtigen Bereich befindet sich ein Carport, der ebenfalls durch einen Betontrog vom Stellplatz getrennt ist. Rechts besteht ein Metallgeländer. Die Fläche beträgt 18,00 m².

Für den Tiefgaragenstellplatz G6 sind ein Schätzwert von 25.000 Euro, ein geringstes Gebot von 18.750 Euro und ein Vadium von 2.500 Euro ausgewiesen. Für den Abstellplatz 1 werden ein Schätzwert von 10.000 Euro, ein geringstes Gebot von 7.500 Euro und ein Vadium von 1.000 Euro angegeben.

Weitere Unterlagen zur Liegenschaft:

Versteigerungen können kurzfristig abgesagt werden, wenn es zu einer außergerichtlichen Lösung kommt. Interessierte können sich kurz vor dem Termin auf edikte.justiz.gv.at informieren.

Quelle: Ediktsdatei der Justiz — Originaleintrag ansehen

Dieser Beitrag wurde mit Hilfe von KI erstellt.

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