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Ärzte wegen fahrlässiger Tötung verurteilt

Die beiden Ärzte haben im Prozess ihre Fehler eingestanden. Einzelrichter Helmuth-Marco Torpier fällte zwei Schuldsprüche: Die Anästhesistin erhielt wegen fahrlässiger Tötung unter besonders gefährlichen Verhältnissen eine bedingte Freiheitsstrafe von zwölf Monaten und zudem noch eine unbedingte Geldstrafe von 16.200 Euro. Dieses Urteil ist nicht rechtskräftig. Der Assistenzarzt wurde wegen fahrlässiger Tötung rechtskräftig zu einer unbedingten Geldstrafe in der Höhe von 15.000 Euro verurteilt.
Zwei Ärzte wegen fahrlässiger Tötung vor Gericht

Der Privatbeteiligten-Vertreter Michael Langhofer sprach von einer “riesengroßen Schlampigkeit”, die beiden Anwälte der Angeklagten von “einer Verkettung unglücklicher Umstände”. Der Zeitdruck und Arbeitsstress hätten wohl zu dieser “bedauerlichen Fehlleistung” beigetragen. Die Narkoseärztin schilderte unter Tränen, dass auf der Fieberkurve der Patientin das Feld, wo Allergien eingetragen werden, leer war. “Wenn da nichts steht, ist normalerweise nichts zu erwarten.” Sie habe dann noch auf den Prämedikationsbogen geschaut, aber “das Kleingedruckte in der Eile überlesen”. Genau dieser Satz informierte aber darüber, dass die Pensionistin gegen den Wirkstoff “Metamizol”, das in dem Medikament “Novalgin” enthalten ist, allergisch ist.

“Ich bin nicht schlampig. Ich habe in meiner 35-jährigen Tätigkeit Tage und Nächte über meine Patienten gewacht und auf sie aufgepasst. Es tut mir wahnsinnig leid”, betonte die 60-jährige Ärztin, die demnächst in Pension geht. Ihr Verteidiger Stefan Hornung erklärte, dass auf dem Prämedikationsbogen das Entscheidende, nämlich die Allergie, optisch nicht hervorgehoben war. “Organisatorisch ist ganz viel schief gelaufen”, meinte der Rechtsanwalt.

Der Assistenzarzt gestand den Fehler ein, dass er die Diagnose, die Medikation und den Allergievermerk von der alten Fieberkurve – die 80-jährige Flachgauerin befand sich bereits zwei Wochen zuvor auf der Dermatologie in stationärer Behandlung – nicht auf das neue Kurvenblatt übertragen hatte. Schuldig im Sinne des Strafrechtes bekannte er sich allerdings nicht. Die beiden Fieberkurven des vorigen Aufenthaltes seien ja in dem Patienten-Fach gesteckt, und auch der Prämedikationsbogen, “ein wichtiges Blatt, den sich der Anästhesist schon noch mal ansehen muss”. Laut Verteidiger Karl-Ludwig Vavrovsky hätte es aufgrund der fehlenden Angaben auf dem Kurvenblatt keine Operation geben dürfen. Dass der an sich harmlose Eingriff wegen eines Abszesses am Gesäß tödlich geendet hatte, bedauerten beide Angeklagten. Sie müssen nun ein Teilschmerzensgeld von 500 Euro zahlen.

Im Landeskrankenhaus wurde seit dem Vorfall einiges geändert: Patienten mit einer Medikamentenallergie tragen jetzt “ein rotes Armband”, schilderte der Leiter der Anästhesie, Peter Gerner, im Zeugenstand. Es sei zudem ein Softwaresystem angekauft worden, das eine falsche Medikamentenabgabe verhindere. Als weitere Konsequenz aus dem Vorfall nahmen die Salzburger Landeskliniken (SALK) “Novalgin” aus der Medikamentenliste. Es werde nur noch auf außerordentliche Anordnung der leitenden Mediziner gegeben, teilten die SALK am 9. April mit.

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