Die Tat hatte sich im Dezember 2013 ereignet. Nach einer Weihnachtsfeier war der Angeklagte in einem Cafe im Bezirk Villach-Land gelandet, wo es nach einem Streit zu einer Rangelei zwischen ihm und einem anderen Lokalbesucher gekommen war. Vor der Tür des Lokals kam es dann zu dem Angriff. Laut Anklage hatte der Täter den Mann, der mit ihm gemeinsam das Lokal verlassen hatte, gegen eine Glasscheibe geworfen und ihm, als er am Boden lag, mehrere Tritte, unter anderem gegen den Kopf, versetzt. Der 56-Jährige erlitt mehrere Brüche im Gesicht, der Sehnerv eines Auges wurde so schwer geschädigt, dass seine Sehkraft beeinträchtigt ist.
“Er hat es übertrieben, es tut ihm leid”
Der Verteidiger gab an, sein Mandant habe nie die Absicht gehabt, das Opfer so schwer zu verletzen. Der 56-Jährige habe den Angeklagten vor die Tür gezogen und ihm draußen mehrmals ins Gesicht geschlagen. Ein Gutachter sagte aus, dass der Angeklagte einen Schlag ins Gesicht bekommen habe. Das versuchte auch der Verteidiger des Angeklagten geltend zu machen: “Mein Mandant wurde angegriffen – er sah keine Fluchtmöglichkeit und hat zugeschlagen. Er hat es übertrieben und dafür steht er auch ein, es tut ihm leid.
Hohe Gewaltintensität
Die Staatsanwältin sah die Notwehrsituation als keinesfalls erwiesen an: “Er hat aus reinem Zorn und hohem Aggressionspotenzial heraus gehandelt.” Die Tritte und Schläge des Angeklagten hätten eine hohe Gewaltintensität aufgewiesen: “Der Angeklagte ist äußerst brutal vorgegangen.”
Richter Norbert Jenny, der dem Schöffensenat vorsaß, verwies in seiner Urteilsbegründung auf Zeugenaussagen, laut denen es vor der Gewalttat beim Weg aus dem Lokal sehr wohl eine Rangelei zwischen Opfer und Täter gegeben hatte: “Dass vorher überhaupt nichts zwischen dem Opfer und dem Täter war, stimmt so nicht.” Auch sei es dem Angeklagten nicht darum gegangen, seinem Opfer eine schwere Verletzung zuzufügen.
Neben der Haftstrafe wurde der 38-Jährige zu einem Teilschmerzensgeld von 7.000 Euro verurteilt und haftet für weitere Tatfolgen, betonte Jenny. Der Verteidiger erbat Bedenkzeit, die Staatsanwältin gab keine Erklärung ab.
(APA)