Bürgermeister-Stichwahl in Hohenems und Bludenz: Staatsanwalt prüft Anklage
Die Ausgabe von Wahlkarten ohne Vollmachten bei der Bürgermeister-Stichwahl in Hohenems und Bludenz beschäftigt auch Polizei und Staatsanwaltschaft. Wie der Leiter der Staatsanwaltschaft, Wilfried Siegele, der APA bestätigte, prüfe man derzeit den Abschlussbericht der Polizei gegen zwei Personen in Hohenems. Ihnen wird Amtsmissbrauch und Fälschung bei einer Wahl oder Volksabstimmung vorgeworfen.
Siegele rechnet binnen eines Monats mit einer Entscheidung, ob gegen die beiden Beamten Anklage erhoben wird.
Auch in Bludenz wird gegen zwei Personen ermittelt
Etwas mehr Geduld müsse man in punkto Bludenz aufbringen. Dort ermittle die Polizei ebenfalls gegen zwei Personen, in einem Fall wegen Amtsmissbrauchs, im anderen wegen der Fälschung bei einer Wahl oder Volksabstimmung. Ein Abschlussbericht werde aber noch etwas dauern, so der Leiter der Staatsanwaltschaft.
Strafrahmen: Sechs Monate bis fünf Jahre
Sollte Anklage erhoben werden, liegt der Strafrahmen bei Amtsmissbrauch zwischen sechs Monaten und fünf Jahren, im Fall der Fälschung bei einer Wahl oder Volksabstimmung droht einem Angeklagten eine Strafe von maximal sechs Monaten.
(APA)