Der Grazer Unternehmer war an Leukämie erkrankt und war zur Durchführung einer ambulanten Chemotherapie im LKH Graz in Behandlung. Der fatale Fehler geschah im Dezember 2013, als der Patient an einem Tag zwei Substanzen erhalten sollte. Eine Ärztin dürfte die Spritze, die für die Vene vorgesehen war, ins Rückenmark verabreicht haben. Der Mann fiel ins Koma und starb kurz vor Weihnachten.
Die Anklage stützt sich unter anderem auf die Gutachten des Krebsspezialisten Thomas Kühr und des Neurologen Hans-Peter Haring. Angeblich sei der Fehler vermeidbar gewesen, wenn das Medikament nicht als Spritze, sondern als Infusion verabreicht worden wäre.
Vor Gericht verantworten müssen sich nun die Ärztin, die die Spritze verabreicht hat, und zwei ehemalige leitende Mediziner. Der Frau wird grob fahrlässige Tötung vorgeworfen, ihre Kollegen müssen sich verantworten, weil sie organisatorische Maßnahmen unterlassen haben sollen. Die WHO gab 2007 eine Empfehlung heraus, nach der Substanzen wie jene, die dem Mann zum Verhängnis wurden, nur noch über eine Infusion verabreicht werden sollen, um genau solche Verwechslungen zu vermeiden. Die Ermittlungen gegen die Krankenanstaltengesellschaft (KAGes) wurden dagegen eingestellt, berichtete der Sprecher der Staatsanwaltschaft, Hansjörg Bacher auf APA-Anfrage. Ein Prozesstermin stand am Montag noch nicht fest.