AA

Entlassung von Burgtheater-Direktor Hartmann: Details und Status Quo

Josef Ostermayer (r.) und Georg Springer bei der Pressekonferenz am Dienstag in Wien
Josef Ostermayer (r.) und Georg Springer bei der Pressekonferenz am Dienstag in Wien
Weil zwei Gutachten "erhebliche Verletzungen der Sorgfaltspflicht eines Geschäftsführers" sahen, wurde Burgtheater-Intendant Matthias Hartmann am Dienstag fristlos entlassen. Alles zur Krise des Hause, dem Status Quo und wie es nun weitergeht, lesen Sie hier.
Reaktionen auf Twitter
Strasser folgt Springer nach
Auch Springer nimmt den Hut
Ostermayer entlässt Hartmann
Hartmann legt Amt nieder
Chronologie und Finanzen auf einen Blick
8,3 Millionen Euro Verlust

Das “Unverzüglichkeitsprinzip”, mit dem die fristlose Kündigung der Burgtheater-Vizedirektorin Silvia Stantejsky im November begründet worden war, hat heute auch die Direktion von Matthias Hartmann fristlos beendet: Nach Vorliegen zweier Gutachten, die eine klare Mitverantwortung des künstlerischen Geschäftsführers sahen, hat Kulturminister Josef Ostermayer (SPÖ) den Direktor abberufen.

Ostermayer kündigt Hartmann fristlos

Der Burgtheater-Aufsichtsrat habe am Vormittag dieser Abberufung sowie dem Aussprechen der Entlassung seitens der Holding einstimmig seine Zustimmung gegeben, sagte der Minister bei einer kurzfristig angesetzten Pressekonferenz im Bundeskanzleramt.

In den Gutachten werde festgestellt, “dass Matthias Hartmann erhebliche Verletzungen der Sorgfaltspflicht eines Geschäftsführers treffen, dass Mängel im Rechnungswesen und im Kontrollsystem, das zu den ureigensten Aufgaben eines Geschäftsführers gehört, nicht behoben wurden – und um weiteren Schaden für die Republik und das Burgtheater abzuwenden, mussten diese Schritte gesetzt werden.”

Argumentation in den Gutachten

Für die Pflichtwidrigkeit des Verhaltens des Geschäftsführers sei es einerlei, ob er von den Missständen nichts wusste oder es wusste, jedoch nichts dagegen unternahm. Ebenso wenig sei es möglich, sich auf rein künstlerische Belange oder eine interne Geschäftsordnung zu berufen, da laut Gesetz das Burgtheater von zwei Geschäftsführern geleitet werde. “Beide Geschäftsführer haben eine entsprechende Verantwortung entsprechend des GmbH-Gesetzes und entsprechend des Bundestheaterorganisationsgesetzes, und diese Verantwortung kann nicht getrennt werden.”

Ex-Direktor lehnte Angebot ab

Daraufhin habe man Matthias Hartmann “die Faktenlage erläutert” und “ihm angeboten, dass er von sich aus seine Position zur Verfügung stellt – aber nicht, wie gestern von ihm angekündigt, befristet -, das hat er abgelehnt.” Hartmann habe dann jene rund 50 bis 60 Mitglieder des Ensembles, die zu einem anschließenden Termin beim Minister erschienen waren, informiert und sich verabschiedet. “Die Betroffenheit bei ihm war ähnlich wie die Betroffenheit bei uns”, schilderte Ostermayer, der von einem “extrem unerfreulichen Moment” sprach, “aber aufgrund der vorliegenden Fakten und zweier Rechtsgutachten ist uns leider keine andere Möglichkeit geblieben”: “Es war in meiner politischen Tätigkeit die unangenehmste Situation, die ich bisher erleben musste.”

Klage gegen Entlassung geplant

Hartmann hat seinen Rechtsanwalt damit beauftragt, Klage gegen die Entlassung einzubringen. “Man möchte meinen, dass sich der künstlerische Geschäftsführer auf die kaufmännische Direktion, die Kontrollfunktion der Holding und die Wirtschaftsprüfer verlassen könnte. Da wurde ich offensichtlich völlig im Stich gelassen und muss dafür jetzt büßen. Nun verlangt man, dass ich mehr weiß als die Controller und die Kaufleute. Das ist für jeden deutschsprachigen Theaterbetrieb absurd.”

Laut Ostermayer muss Hartmann nun sein Büro unverzüglich räumen, seine Tätigkeit als Regisseur scheint davon nicht betroffen zu sein. Hartmann, der 2009 als Nachfolger von Klaus Bachler Burgtheater-Direktor wurde, probt derzeit sein Projekt “Der falsche Film”, das am 6. April im Akademietheater uraufgeführt werden soll. Sein Vertrag wäre bis 2019 gelaufen. Hartmanns Chancen auf Kündigungsentschädigung würden in den beiden Gutachten als nicht sehr hoch eingeschätzt, sagte der Minister.

Interimistischer Geschäftsführer gesucht

“Der nächste Schritt ist, dass wir versuchen müssen, interimistisch einen künstlerischen Geschäftsführer zu finden – für eine dauerhafte Lösung ist eine Ausschreibung entsprechend des Stellenbesetzungsgesetzes notwendig, die wir auch unverzüglich vornehmen müssen”, so Ostermayer. Für die interimistische Geschäftsführung sind auch interne Lösungen aus dem Haus bzw. aus dem Burgtheater-Ensemble vorstellbar. “Das hielte ich für durchaus überlegenswert”, sagte Burgschauspieler Peter Simonischek.

Auch Georg Springer ging

Bundestheater-Holding-Chef und Burgtheater-Aufsichtsratsvorsitzender Georg Springer, der vor wenigen Tagen anlässlich einer Pressekonferenz erklärt hatte, “mitverantwortlich” zu sein, gab bekannt, sich dazu entschlossen zu haben, seine Aufsichtsratsfunktionen in den Tochtergesellschaften der Holding an seinen Stellvertreter und Prokuristen Othmar Stoss abzugeben. Im Burgtheater-Aufsichtsrat wurde daraufhin heute der Chef des Museumsquartiers, Christian Strasser, zum Vorsitzenden gewählt. Es ist nicht unwahrscheinlich, dass er auch den Vorsitz in den Aufsichtsräten der übrigen Holding-Töchter übernehmen wird. “Ich glaube, dass es für die Eigentümervertreter hilfreich ist, einen einzigen Ansprechpartner zu haben”, so Springer.

“Aufsichtsrat kann keine Belege überprüfen”

Er schaue beiden arbeitsgerichtlichen Verfahren “zuversichtlich entgegen, da sie einen Startschuss für das Burgtheater in eine wirklich zeitgemäße Führung der Geschäfte unter Vermeidung von Malversationen oder Ungereimtheiten sein werden”, sagte Springer. Auf die Frage nach einer Mitverantwortung Springers an dem offenkundigen Chaos in der Betriebsführung des Burgtheaters verwies Ostermayer darauf, dass noch am 13. Februar 2013 von den Wirtschaftsprüfern der KPMG ein Unbedenklichkeitsbescheid ausgestellt worden sei. Man könne einem Aufsichtsrat nicht zumuten, Belege zu überprüfen. Die Verantwortung des Geschäftsführers für die ordnungsgemäße Abwicklung des täglichen Betriebs sei ungleich höher einzustufen.

Reaktionen von Opposition und Co.

Die Oppositionsparteien begrüßten Hartmanns Abberufung, stellen jedoch nun den Bestand der Bundestheater-Holding infrage. Auch ÖVP-Kultursprecherin Maria Fekter betonte: “Das Burgtheater darf – auch in seiner unbestrittenen künstlerischen Qualität – nicht weiter darunter leiden, dass es manche als sprichwörtlichen Selbstbedienungsladen missbraucht haben.” Entsprechende Diskussionen sind für den am Donnerstag anberaumten ersten parlamentarischen Kulturausschuss zu erwarten.

Dass der heutige Tag für das Burgtheater ein historischer war, bestätigte Theaterwissenschafterin Hilde Haider: Eine “Entlassung eines Burgtheater-Direktors aufgrund von Misswirtschaft” sei in der beinahe 240-jährigen Geschichte des Hauses erstmalig. “Einen Knall-und-Fall-Rausschmiss eines Direktors in der laufenden Periode von einem Tag zum anderen gab es wirklich noch nie”, so Haider.

(apa/red)

  • VIENNA.AT
  • Wien
  • Wien - 1. Bezirk
  • Entlassung von Burgtheater-Direktor Hartmann: Details und Status Quo
  • Kommentare
    Kommentare
    Grund der Meldung
    • Werbung
    • Verstoß gegen Nutzungsbedingungen
    • Persönliche Daten veröffentlicht
    Noch 1000 Zeichen