Der Sanierungsplan sieht die Zahlung von 20 Prozent der Forderungen binnen zwei Jahren vor: Zehn Prozent nach rechtskräftiger Bestätigung des Plans sowie jeweils fünf Prozent innerhalb von zwölf bzw. 24 Monaten nach Annahme des Sanierungsvorschlags. Das Sanierungsverfahren sollte ursprünglich mit Eigenverwaltung abgewickelt werden. Da allerdings die gesetzliche Mindestquote von 30 Prozent innerhalb von zwei Jahren nicht finanzierbar war, resultierte auf Antrag der Schuldnerin ein Sanierungsverfahren ohne Eigenverwaltung.
Laut KSV sollen die erforderlichen Mittel einerseits von der Hauptgesellschafterin von Fantom zur Verfügung gestellt werden, zum anderen aus dem Fortbetrieb des Unternehmens erwirtschaftet werden. Die Gläubiger profitierten von dieser Lösung, da bei einer Zerschlagung der Firma die Quote wesentlich niedriger ausfallen würde, hieß es.
(APA)