Das Urteil des Landesgerichts Wiener Neustadt ist nicht rechtskräftig, weil weder der Angeklagte noch die Staatsanwaltschaft eine Erklärung abgaben.
Prozess in Wiener Neustadt
Der Mann hatte sich am Dienstag nicht schuldig bekannt und sah die Vorfälle von der Polizei “aufgebauscht”. Laut Anklage habe er sich in einem Park nahe einer Mittelschule im südlichen Niederösterreich immer wieder an junge Mädchen herangemacht, u.a. soll er eine 15-Jährige geküsst sowie 13-Jährige bedrängt und ihnen Anrüchiges erzählt haben.
Urteil nach Mädchen-Belästigungen
Zur Verurteilung zu einer unbedingten Freiheitsstrafe kam die Anweisung zu Bewährungshilfe und Therapie. Von den weiteren Anklagepunkten – u.a. Anbahnung von sexuellen Kontakten und sittliche Gefährdung von unter 16-Jährigen – wurde der Beschuldigte allerdings freigesprochen.
Es habe da sicher Grenzüberschreitungen gegeben, allerdings nicht im strafbaren Bereich, meinte der Richter. Privatbeteiligtenvertreterin Sylvia Rößler bekam für eines der Opfer einen symbolischen Betrag von 200 Euro zugesprochen.
(apa/red)