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Justiz bleibt Straftätern auf den Fersen

Flucht schützt vor Strafe nicht
Flucht schützt vor Strafe nicht ©Bilderbox
Wird ein Straftäter in Österreich verurteilt und verschwindet kurzerhand in seine Heimat, ist das letzte Wort noch nicht gesprochen.

Ist er bereits einvernommen worden und das Delikt nicht allzu schwer, kann er sogar in Abwesenheit verurteilt werden. Die Geldstrafe ist er unter Umständen durch seine Abreise nicht unbedingt los. Ab einer gewissen Höhe macht sich der Staat nämlich die justizielle Zusammenarbeit in Strafsachen zu Nutzen und bittet den anderen EU-Staat um Abwicklung der Exekution. Österreich kümmert sich erst ab 70 Euro Strafe um solche Dinge. Vorteil bringt das Gesetz, das diese Zusammenarbeit normiert, auch für Opfer. Auch sie können ihre Ansprüche im Ausland exekutieren lassen, wenn ihnen der Betrag gerichtlich zugesprochen wurde. Somit ist verschwinden nicht unbedingt ident mit „aus und draus“.

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