Der 55-jährige Großvater war am 30. April mit seinen beiden Enkelkindern im Auto unterwegs gewesen. Der Zweijährige und seine vierjährige Schwester saßen auf der Rückbank des Wagens, hatten aber laut Polizei keine Kindersitze. Während der Fahrt durch das Ortsgebiet schaffte es der Kleine, die Autotüre zu öffnen. Er fiel auf die Fahrbahn und wurde von einem nachfolgenden Pkw, der von einem 54-Jährigen gelenkt wurde, überrollt. Das Kind starb noch an der Unfallstelle.
Die Staatsanwaltschaft Wels hat beim Bezirksgericht Vöcklabruck Strafantrag gegen den Großvater eingebracht. Ihm wird fahrlässige Tötung vorgeworfen, weil der Bub im Wagen nicht gesichert war. Dem Mann droht im Fall einer Verurteilung bis zu einem Jahr Freiheitsstrafe. Das Ermittlungsverfahren gegen den nachfolgenden Lenker, der das Kind überrollte, wurde eingestellt. Ihm sei kein Fehlverhalten nachzuweisen gewesen, so die Staatsanwaltschaft.