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Streit während Hirschbrunft: Strafverfahren gegen Jäger

Der Jagdaufseher schlug den Wanderern eine andere Route vor, von der aus man die Hirschbrunft ebenfalls beobachten könnte.
Der Jagdaufseher schlug den Wanderern eine andere Route vor, von der aus man die Hirschbrunft ebenfalls beobachten könnte. ©Bilderbox
Ein Streit während der Hirschbrunft im Oktober zwischen einem Jagdaufseher und einem Polizisten in Neukirchen am Großvenediger (Pinzgau) beschäftigt derzeit die Staatsanwaltschaft Salzburg.

Im Raum steht der Verdacht des Amtsmissbrauchs. Der Jäger wollte offenbar lästige Waldbesucher, darunter der Polizist, loswerden und argumentiere mit “jagdlichem Sperrgebiet”, das es laut Bezirkshauptmannschaft dort aber nicht gibt.

Jäger vertreibt Eindringlinge

In der Anzeige, die bei der Staatsanwaltschaft Salzburg am 21. Dezember 2013 eingelangt ist, wird der Disput ausführlich dargelegt: Der Polizist aus Tirol war an jenem Oktobertag des Vorjahrs mit zwei deutschen Gästen in einem Tal im Oberpinzgau unterwegs. Dabei kreuzte sich der Weg der Wandergesellschaft mit jenem des Jagdaufsehers. Der stellte sich als Grundbesitzer vor und forderte die “Eindringlinge” zur Umkehr auf. Begründung: Es würden “Einser-Hirsche” bejagt, die sehr sensibel seien und nicht gestört werden dürften.

Polizist pocht auf Wegefreiheit

Der Jagdaufseher schlug den Wanderern eine andere Route vor, von der aus man die Hirschbrunft ebenfalls beobachten könnte. Der Polizist pochte allerdings auf die Wegefreiheit im Gebirge. Da nun der Jagdaufseher eine Eskalation der Diskussion befürchtete, bat er einen örtlichen Berufsjäger um Vermittlung.

Offensichtlich mit wenig Erfolg. Der Disput setzte sich fort, das Wortgefecht wurde heftiger. Ein bestimmter Bereich sei jagdliches Sperrgebiet, wer dieses betrete, begehe eine strafbare Handlung, wurde dem Polizisten nun offenbar unterbreitet. Der verärgerte Beamte aus Tirol zeigte daraufhin den Vorfall der Polizeiinspektion Neukirchen am Großvenediger an. Diese übermittelte eine Sachverhaltsdarstellung an die Staatsanwaltschaft.

Keine Verordnung um jagdliches Sperrgebiet

“Uns wurde der Fall als Amtsmissbrauch angezeigt. Wir prüfen jetzt den Sachverhalt”, sagte der Sprecher der Staatsanwaltschaft Salzburg, Marcus Neher, auf APA-Anfrage. Der Bezirkshauptmannschaft Zell am See zufolge gebe es keine Verordnung, wonach es sich dort um ein jagdliches Sperrgebiet handle. Der zuständige Staatsanwalt habe noch ergänzende Ermittlungen in Auftrag gegeben, erklärte Neher.

Die APA erreichte kürzlich ein Schreiben, dessen Absender anonym bleiben will, mit folgendem Titel: “Großgrundbesitzer, Jagdeigentümer und vereidigter Jagdaufseher schafft sich selbst widerrechtlich ein jagdliches Sperrgebiet und verweist friedliche Spaziergänger des Waldes!” Der Jagdaufseher aus dem Pinzgau habe das ganze Gebiet mit einer Tafel “jagdliches Sperrgebiet” beschildert und unwillkommene Touristen oder Wildbeobachter mit Nachdruck weggewiesen. Die Causa sei bisher nicht an die Öffentlichkeit geraten, weil es eben einflussreiche Leute betreffe. (APA)

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